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Kravag: Kontaktlose Güterübernahme verstößt nicht gegen Versichertenpflichten

06.05.2020 10:53 Uhr
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Um ihre Mitarbeiter von dem Coronavirus zu schützen, versuchen viele Transportunternehmen derzeit, direkten Kontakt zu vermeiden
© Foto: Siwakorn/Adobe-Stock

Zum Gesundheitsschutz wegen der Corona-Pandemie sind für Kunden in der Verkehrshaftungs- und Transportversicherung die Dokumentations-Anforderungen geändert worden.

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Hamburg. Kravag erlaubt es seinen Kunden in der Verkehrshaftungs- und Transportversicherung, Güter aufgrund der Corona-Pandemie zum Gesundheitsschutz auch ohne direkten menschlichen Kontakt zu übernehmen oder übergeben. Ohne dass es gesondert im Versicherungsvertrag dokumentiert werden muss, macht der Kfz- und Transportversicherer nach eigenen Angaben in solchen Fällen derzeit keine Pflichtverletzung der Schnittstellenkontrolle geltend.

Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Versicherungsnehmer den Warenempfang trotz kontaktloser Zustellung durch andere Maßnahmen dokumentiert. Als Beispiele nennt Kravag ein aussagekräftige Fotos, den Austausch digitaler Daten mit dem Empfänger, die Nennung von Zeugen, handschriftliche Vermerke (Datum, Uhrzeit und Ablieferort) und schriftlich bestätigte Absprache zur kontaktlosen Übergabe.

Diebstahlgefährdete oder hochwertige Güter seien von der Lockerung der vertraglichen Versicherungspflichten ausgenommen, teilte Kravag mit. Es sei denn, sie würden an einem Ort abgestellt, zu dem ausschließlich der Auftraggeber oder ein Bevollmächtigter Zugang habe. (ag)

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