Hamm. Wer auf einer regennassen, aus Riffelblech angefertigten Aluminiumrampe zu einem Festzelt ausrutscht und stürzt, kann für eine hierdurch erlittene Verletzung allein verantwortlich sein. Mit zwei entsprechenden Beschlüssen bestätigte das Oberlandesgerichts Hamm jetzt ein erstinstanzliches Urteil des Landgerichts Arnsberg.
Geklagt hatte ein 48 Jahre alter Mann aus Arnsberg, der nach einem Vortrag beim Verlassen des Festzeltes einer Schützenbruderschaft auf einer regennassen Metallrampe ausgerutscht war. Er hatte sich dabei eine Fraktur seines Außenknöchels und einen Weichteilschaden zugezogen.
Der beklagte Restaurationsbetrieb habe seine Verkehrssicherungspflicht nicht verletzt, erklärte das Oberlandesgericht Hamm. Eine Metallplatte, versehen mit einem sichernden Muster sei nicht nur am Ausgang von Festzelten, sondern auch an Laderampen und vielen anderen Orten üblich und zugelassen. Jedermann wisse, dass auf einer derartigen Metallplatte Wasser stehen bleiben und die Oberfläche dann rutschig seien könne. (ag)
Urteil vom 20.02.2018
Aktenzeichen: 9 U 149/17