Die IRU verbindet in zwei neuen Positionspapieren wirtschaftliche und infrastrukturelle Herausforderungen des Straßengüterverkehrs.
Der Verband fordert von der EU eine verbindliche Zahlungsfrist von 30 Tagen für Transportdienstleistungen sowie bessere Rahmenbedingungen für halböffentliche Ladeinfrastruktur in Depots festzulegen. Beide Maßnahmen sollen Investitionen in emissionsfreie Fahrzeuge erleichtern.
Finanzierung und Elektrifizierung des Straßengüterverkehrs verbunden
Zwei auf den ersten Blick ganz unterschiedliche Themen greift der Verband IRU in seinen neuen Positionspapieren auf und verbindet sie mit Forderungen an die EU: Zahlungsfristen für Dienstleistungen im Straßengüterverkehr sowie halböffentliche Ladestationen in Depots.
Und obwohl zahlungsunwillige Kunden und Ladeinfrastruktur auf den ersten Blick nichts miteinander zu tun haben, verbindet sie doch eine Gemeinsamkeit. Die Transformation hin zu emissionsfreien Fahrzeugen – sprich der Wechsel hin zu mehr E-Lkw im Fuhrpark – benötigt gewisse Voraussetzungen: Geld für Investitionen, aber auch genügend Ladeinfrastruktur.
Zahlungsverzögerungen erschweren Investitionen in E-Lkw
Aus Sicht der IRU beginnt die Transformation der Branche bei der finanziellen Stabilität der Unternehmen.
„Der Cashflow ist für ein Transportunternehmen kein administratives Detail“, sagt die EU-Direktorin der IRU, Raluca Marian. „Er kann darüber entscheiden, ob ein Unternehmen in neue Technologien und Innovationen investiert – und in die Fahrer und Mitarbeiter, die jeden Dienst am Laufen halten.“ Öffentliche Mittel würden helfen. „Und wir sind dafür dankbar, aber die Unternehmen brauchen ihr eigenes Geld.“
Zahlungsverzögerungen setzen laut dem Verband insbesondere viele KMU und Kleinstunternehmen der Branche unter Druck. Diese haben demnach oft nur eine begrenzte Verhandlungsmacht und finanzielle Puffer. Zahlen der Europäischen Kommission würden zeigen, dass 60 Prozent der Unternehmen angeben, wegen Zahlungsverzögerungen nicht in innovative Lösungen zu investieren.
Diese Änderungen fordert die IRU bei Zahlungsfristen
Der Verband fordert daher in seinem Papier:
- eine maximale Zahlungsfrist von 30 Kalendertagen für Straßentransportdienstleistungen.
- Die Frist soll sowohl für B2B-Transaktionen als auch für öffentliche Aufträge gelten, ohne Ausnahmeregelungen.
- Etwaige Abwicklungs- oder Verifizierungsverfahren müssen innerhalb der maximalen Frist von 30 Tagen erfolgen
- Die Verfahren dürfen nicht dazu genutzt werden, die Zahlung zu verzögern.
AFIR-Überarbeitung soll Depot-Laden stärken
Allein ein verlässlicher Cashflow reicht jedoch nach Ansicht des Verbandes nicht aus. Er ist sich sicher: Daneben benötigen Transportunternehmen weitere Voraussetzungen, um in E-Lkw und Infrastruktur zu investieren. Dazu zählt auch der Zugang zu Lademöglichkeiten.
„Straßentransportunternehmen investieren in den Übergang zu emissionsfreien Flotten und sehen sich dabei mit hohen Vorlaufkosten, knappen Margen und wachsendem betrieblichen Druck konfrontiert“, erklärt Marian. „Sie benötigen einen zuverlässigen Zugang zu Lademöglichkeiten, die für ihren Betrieb geeignet sind, sowie vorhersehbare Zahlungen für die bereits erbrachten Dienstleistungen.“
Deshalb richtet die IRU ihren Blick auch auf die regulatorischen Rahmenbedingungen für den Aufbau von Ladeinfrastruktur. Der Verband empfiehlt der EU, diese Aspekte bei der Überarbeitung der Verordnung über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) zu berücksichtigen.
Forderungen für halböffentliche Ladepunkte in Unternehmensdepots
Das Positionspapier der IRU zur AFIR-Überprüfung fordert dazu folgende Maßnahmen:
- eine EU-weite Definition des „halböffentlichen Depot-Ladens“, die Infrastrukturen umfasst, die Transportunternehmen freiwillig Drittnutzern zur Verfügung stellen
- den Betreibern sollte es freistehen, zu entscheiden, ob sie ihre Depots öffnen möchten
- klare EU-Vorschriften sollten Betreiber ermutigen, zu einem ergänzenden Ladenetz für emissionsfreie Fahrzeuge (ZEVs) beizutragen.