Berlin. Zum morgigen 1. November tritt das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) in Kraft. Am 28.Oktober 2008 wurde es im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Gesetz mache die Rechtsform der GmbH für den deutschen Mittelstand attraktiver und stärke so den Wirtschaftsstandort Deutschland, so das Bundesjustizministerium. Die GmbH-Novelle soll Unternehmensgründungen erleichtern und beschleunigen. Häufig wurde ein Wettbewerbsnachteil der GmbH gegenüber ausländischen Rechtsformen wie der englischen Limited gesehen, denn in vielen Mitgliedstaaten der Europäischen Union werden geringere Anforderungen an die Gründungsformalien und die Aufbringung des Mindeststammkapitals gestellt. Des Weiteren sollen mehrere Maßnahmen die Attraktivität der GmbH nicht nur in der Gründung, sondern auch als „werbendes", also am Markt tätiges Unternehmen erhöhen und Nachteile der deutschen GmbH im Wettbewerb der Rechtsformen ausgleichen. Zudem sollen die aus der Praxis übermittelten Missbrauchsfälle im Zusammenhang mit der Rechtsform der GmbH durch verschiedene Maßnahmen bekämpft werden. (kap)
GmbH-Novelle tritt in Kraft
Ein Kernpunkt der Reform ist die Erleichterung und Beschleunigung von Unternehmensgründungen