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Gericht verhandelt Streit um Streiks auf Amazon-Betriebsgelände

20.11.2018 10:06 Uhr
Streik bei Amazon
Immer wieder streiken Amazon-Mitarbeiter für eine bessere Bezahlung
© Foto: Picture Alliance/dpa/Uwe Zucchi

Muss eine Firma hinnehmen, dass Gewerkschafter auf dem eigenen Betriebsgelände streiken und dazu noch bei den Beschäftigten für den Arbeitskampf werben? Mit dieser Frage beschäftigt sich heute das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.

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Erfurt. Der seit Jahren anhaltende Streit zwischen dem Online-Versandhändler Amazon und der Gewerkschaft Verdi steuert juristisch auf einen vorläufigen Höhepunkt zu. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt verhandelt am heutigen Dienstag über die Frage, ob Amazon dulden muss, dass auf einem angemieteten Parkplatz auf dem Betriebsgelände gestreikt wird. Ein Urteil wird noch im Laufe des Tages erwartet. „Das Gericht muss zwischen dem Hausrecht des Arbeitgebers und dem Streikrecht der Arbeitnehmer abwägen”, erklärte ein BAG-Sprecher. Dabei gehe es grundsätzlich auch darum, inwieweit Gewerkschaften Betriebsmittel des Arbeitgebers für ihre Anliegen nutzen dürfen.

Kern des Konflikts ist ein Parkplatz am Amazon-Standort Pforzheim (Baden-Württemberg), den das Unternehmen gepachtet hat. Auf dem Areal, das zum Betriebsgelände gehört, streikten in der Vergangenheit Mitglieder der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi. Sie verteilten Flugblätter und forderten andere Mitarbeiter auf, sich dem Ausstand anzuschließen.

Die Frage nach dem Streikrecht

Nach Ansicht des Göttinger Arbeitsrechtlers Olaf Deinert hat der Fall eine grundsätzliche Bedeutung, „weil es auch um die Frage geht, ob ein Arbeitgeber das Streikrecht zurückdrängen und aushöhlen kann”. Deinert ist Professor für Bürgerliches Recht sowie Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Göttingen.

Amazon und Verdi streiten sich schon seit längerem erbittert - es gab immer wieder Streikaktionen auch an größeren Standorten wie Bad Hersfeld oder Leipzig. Die Gewerkschaft will erreichen, dass die Amazon-Mitarbeiter nach den Tarifbedingungen des Einzel- und Versandhandels bezahlt werden. Dagegen wehrt sich Amazon. Der Konzern orientiert sich bislang an der Vergütung in der Logistik-Branche. (dpa)

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