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EKAER-System: Ungarn vereinfacht neue Meldepflicht

09.03.2015 11:31 Uhr
EKAER-System: Ungarn vereinfacht neue Meldepflicht
Seit 1. Januar 2015 müssen Lkw-Transporte in, nach oder aus Ungarn elektronisch angemeldet werden
© Foto: Picture Allianz/Andreas Beil

Bei Lkw-Beförderungen von Ungarn in einen anderen EU-Staat und umgekehrt gibt es unter anderem Erleichterungen bei der Festlegung der Wert- und Mengengrenzen.

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Budapest. Zum Jahresbeginn hat Ungarn mit dem elektronischen Kontrollsystem (EKAER) eine Meldepflicht für Warenbeförderungen per Lkw eingeführt, um dem Mehrwertsteuerbetrug im Straßengütertransport einen Riegel vorzuschieben. Zum 1. März 2015 sind nun einige Änderungen im Hinblick auf die bisherige Anwendung von EKAER in Kraft getreten.

Wie die Deutsch-Ungarische Industrie- und Handelskammer (DUIHK) kürzlich mitteilte, gibt es unter anderem Erleichterungen bei der Festlegung der Wert- und Mengengrenzen für die Meldepflicht von Gütern und eine Toleranzgrenze von zehn Prozent bei den Gewichts- und Mengenangaben. Zudem müssen nicht mehr ganz so viele Daten übermittelt werden.

Meldepflichtig sind demnach Warenbeförderungen mit straßengebührpflichtigen Fahrzeugen (über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht) bei Transporten aus anderen EU-Staaten, bei Lieferungen in andere EU-Staaten und innerhalb Ungarns beim erstmaligen Verkauf an Nicht-Endverbraucher.

Erleichterungen für größere Unternehmen

Nicht gemeldet werden müssen laut DUIHK Ladungen mit einem Gewicht von nicht mehr als 2,5 Tonnen und einem Wert von nicht mehr als fünf Millionen Ungarischen Forint (rund 16.300 Euro). Bei „riskanten“ Gütern liegt die Grenze für die Meldepflicht nun bei 500 Kilogramm und einer Million Ungarischen Forint (rund 3300 Euro).  Ebenfalls nicht meldepflichtig sind Güter, die im Rahmen anderer behördlicher Verfahren kontrolliert werden: etwa Güter mit laufenden EU-Zollverfahren, Arzneimittel und Postsendungen.

Große Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 300 Milliarden Ungarischen Forint (eine Milliarde Euro), wovon mindestens 80 Prozent vom Verkauf aus eigener Produktion stammen, können unter bestimmten Bedingungen zudem vereinfachte Erklärungen abgeben. Sie müssen nur noch Versender, Verladeort, Empfänger, Entladeort und Fahrzeugkennzeichen nennen.  Darüber hinaus können sie bei Kurzstrecken-Transporten unter 20 Kilometern auf Antrag von der Meldepflicht befreit werden.

Im Falle nicht riskanter Waren müssen Unternehmen künftig keine Preisangaben mehr machen werden. Allerdings müssen sie deren Wert beziffern. Außerdem ist eine Kaution oder entsprechende Garantie zu hinterlegen.

Diese Angaben muss man melden

Bei den oben genannten Lkw-Beförderungen verlangt Ungarn in der Regel vom Empfänger Angaben zum Absender und Empfänger, zum Bruttogewicht der Waren (Abweichung von bis zu zehn Prozent zulässig), zum Transportbeginn und -ende sowie die Lkw-Kennzeichen. Der deutsche Versender muss die Informationen lediglich zur Verfügung stellen. Der Fahrer des Transports muss bei einer Zoll-Kontrolle die EKAER-Nummer kennen.

Übergangsfrist für die neue Meldepflicht gibt es nicht. Allerdings sind noch nicht alle Vorschriften in Kraft getreten. Laut DUIHK gelten die Regeln zur Hinterlegung von Kautionen ab 11. März 2015. Die Regeln zur vereinfachten Meldepflicht für Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 50 Milliarden Ungarischen Forint treten zum 1. April 2015 in Kraft und die für spezielle Transport-Vorgänge gelten ab 1. Juni 2015. (ag)

Budapest. Zum Jahresbeginn hat Ungarn mit dem elektronischen Kontrollsystem (EKAER) eine Meldepflicht für Warenbeförderungen per Lkw eingeführt, um dem Mehrwertsteuerbetrug im Straßengütertransport einen Riegel vorzuschieben. Zum 1. März 2015 sind nun einige Änderungen im Hinblick auf die bisherige Anwendung von EKAER in Kraft getreten.

Wie die Deutsch-Ungarische Industrie- und Handelskammer (DUIHK) vergangene Woche mitteilte, gibt es unter anderem Erleichterungen bei der Festlegung der Wert- und Mengengrenzen für die Meldepflicht von Gütern, eine Toleranzgrenze von zehn Prozent bei den Gewichts- und Mengenangaben sowie eine Reduzierung der zu meldenden Daten.

Meldepflichtig sind demnach ab sofort Warenbeförderungen mit straßengebührpflichtigen Fahrzeugen (über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht) bei Transporten aus anderen EU-Staaten, bei Lieferungen in andere EU-Staaten und innerhalb Ungarns beim erstmaligen Verkauf an Nicht-Endverbraucher.

Nicht gemeldet werden laut DUIHK müssen Ladungen mit einem Gewicht von nicht mehr als 2,5 Tonnen und einem Wert von nicht mehr als fünf Millionen Ungarischen Forint (rund 16.300 Euro). Bei „riskanten“ Gütern liegt die Grenze für die Meldepflicht nun bei 500 Kilogramm und einer Million Ungarischen Forint (rund 3300 Euro). Ebenfalls nicht meldepflichtig sind Güter, die im Rahmen anderer behördlicher Verfahren kontrolliert werden: etwa Güter mit laufenden EU-Zollverfahren, Arzneimittel und Postsendungen. (ag)

Alle Informationen zum neuen EKAER-System und die Änderungen im Detail finden Sie unter: www.ahkungarn.hu

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