Berlin. Die Bundesregierung will die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Güterkraftverkehrsrecht (GüKVwV) ändern. Deshalb hat das Bundesverkehrsministerium dem Bundesrat den Entwurf für eine Neufassung vorgelegt. Grund sind die Verordnungen (EG) 1071/2009, 1072/2009 und 1073/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates. Dadurch werden die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers, der Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs und der Zugang zum grenzüberschreitenden Personenkraftverkehrsmarkt grundlegend neu geregelt.
Die Bundesregierung passt nun das deutsche Recht an das geänderte EU-Recht an. Aufgrund der Änderungen des EU-Rechts und der damit verbundenen Anpassung der nationalen Regelungen ändern sich bestimmte Begriffe. Darüber hinaus erfolgen notwendige Präzisierungen, Erläuterungen zu unbestimmten Rechtsbegriffen, Festlegungen von Zuständigkeiten und ergänzende Regelungen zur Übermittlung von Daten. Unter anderem geht es um die Position des Verkehrsleiters. (ag)