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Bundesregierung plant Arbeitszeitgesetz für selbstständige Fahrer

19.01.2012 14:03 Uhr
Bundesregierung plant Arbeitszeitgesetz für selbstständige Fahrer
Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein Arbeitszeitgesetz für selbstständige Kraftfahrer vorgelegt
© Foto: Sefma

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Arbeitszeiten von Selbstfahrern dem geltenden Arbeitszeitgesetz angleichen sollen

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Berlin. Selbstständige LKW-Lenker sollen künftig außer den Lenkzeiten auch die Arbeitszeitvorschriften beachten. Das sieht ein Entwurf für ein Arbeitszeitgesetz für selbständige Kraftfahrer vor, den die Bundesregierung am 30. Dezember 2011 im Bundesrat eingebracht hat.

Danach soll die Regelarbeitszeit auf 48 Stunden pro Woche beschränkt werden. Die Arbeitszeit soll auf bis zu 60 Stunden ausgeweitet werden dürfen, wenn innerhalb von vier Monaten ein Ausgleich erfolgt. Zeiten als Beifahrer oder Bereitschaftszeiten sollen nicht hinzugerechnet werden. Die Vorschriften lehnen sich, soweit dies für Selbständige möglich ist, an die geltenden Regelungen des Arbeitszeitgesetzes an. Bei Zuwiderhandlungen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Der Gesetzentwurf muss nun noch den Weg durch das Gesetzgebungsverfahren nehmen. In Kraft tritt das Gesetz allerdings erst vier Monate nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt, also mit einer Übergangsfrist.

Deutschland setzt damit die Vorgaben der Europäischen Arbeitszeitrichtlinie für Beschäftigte im Verkehrsbereich (2002/15/EG) um, wegen deren Nichtbeachtung ihr bereits Ärger drohte. Diese Richtlinie sieht vor, dass sich selbstständige LKW-Fahrer, ebenso wie ihre angestellten Kollegen, an die rechtlichen Vorgaben zur Arbeitszeit halten müssen. Deutschland hatte die Richtlinie zwar für angestellte Fahrer in deutsches Recht umgesetzt, den Punkt der selbstständigen Fahrer bisher aber nicht entsprechend geregelt.

Deutschland stand damit allerdings nicht allein. Auch zwölf weitere Staaten weigerten sich bisher, die EU-Vorgaben zu erfüllen. Die Europäische Kommission hatte deshalb Ende September 2011 begonnen, gegen die ersten Staaten Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten. Betroffen waren zunächst Österreich, Tschechien, Frankreich, Malta, Portugal, Spanien und Schweden.

In der Gesetzesbegründung führt die Bundesregierung allerdings aus, dass sie die Einbeziehung von echten Selbständigen in Arbeitszeitregelungen, die über die Lenk- und Ruhezeiten hinaus gehen, nicht für geboten hält. Wörtlich spricht die Bundesregierung von einem „Fremdkörper im geltenden Arbeits- und Wirtschaftsrecht“. Sie beteuert darin auch ihre Absicht, sich für eine Neuregelung auf EU-Ebene einzusetzen. Von der gesetzlichen Neuregelung wären schätzungsweise 29.000 Selbstfahrer betroffen. (ir)

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KOMMENTARE


Jürgen Auth

20.01.2012 - 12:40 Uhr

Na ja, ein bisschen Augenwischerei ist das schon. Wir selbständigen Fahrlehrer haben schon immer Arbeitszeitvorgaben. Aber nur, was theoretische und praktische Ausbildung betrifft. Die vielen Stunden, die wir zusätzlich im Büro verbringen, um den Schreibkram zu machen, werden in keinster Weise berücksichtigt.


Politiker

20.01.2012 - 19:07 Uhr

Es wird auch Zeit, dass wir die Einteilung in Menschen und Untermenschen, wie die Politiker es wollten, beseitigen. Ein angestellter Fahrer ist nicht besser als ein selbstständiger Fahrer bzw. umgekehrt.


Thomas Flesch

18.05.2012 - 11:48 Uhr

Darf ich jetzt länger fahren?! Laut EU-Recht maximal 90 Stunden Lenkzeit in 2 Wochen und nach diesem neuen Arbeitszeitgesetz für Selbstständige maximal 108 Stunden in 2 Wochen mit Ausgleich innerhalb 4 Monaten oder 48 Sunden die Woche? Diesen Schwachsinn soll einer verstehen! Und wie sieht es mit dem freigestellten Güterverkehr bis 3,5 Tonnen aus?


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