Bund regelt Konzern-Pleiten neu

06.02.2014 10:43 Uhr
Ein neues Gesetz soll Insolvenzverfahren mehrerer Betriebe eines übergeordneten Konzerns erleichtern

Mit einem neuen Gesetz will die Regierung Insolvenzverfahren einzelner Firmen innerhalb eines Konzerns besser miteinander verzahnen.

Berlin. Das Bundeskabinett hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der helfen soll, Insolvenzverfahren mehrerer Betriebe eines übergeordneten Konzerns besser aufeinander abzustimmen. Bisher müssen Insolvenzgerichte für jeden einzelnen Betrieb eines Unternehmensverbundes ein eigenes Verfahren eröffnen.

Wie die Bundesregierung mitteilte, sieht der Entwurf unter anderem vor, dass in Zukunft ein einziger Gerichtsstand alle Insolvenzen bearbeiten kann. Zudem sollen die Gerichte prüfen, ob es möglich ist, einen Insolvenzberater mit allen Fällen zu beauftragen. Wenn mehrere Insolvenzberater zum Einsatz kommen, soll demnach ein Koordinationsverwalter ein übergeordnetes Konzept für alle betroffenen Betriebe erstellen.

Mit dem neuen Gesetz hofft die Bundesregierung, Insolvenzen innerhalb verschachtelter Konzernstrukturen einfacher bearbeiten zu können. So sollen Insolvenzgerichte das verbliebene Vermögen gerechter auf die Gläubiger aufteilen können.  (ks)

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