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Betz-Verfahren als Exempel

21.02.2008 17:36 Uhr
Betz-Verfahren als Exempel
Am 17. März soll der Prozess gegen Thomas Betz vorzeitig enden.

Gewerkschaft sieht Arbeitnehmer gestärkt, deutsche Sozialstandards müssen eingehalten werden

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Reutlingen/Stuttgart. Wenn ein Exempel statutiert worden ist, kann man das auf zweierlei Weise bewerten. Das komplizierte und langwierige Betrugsverfahren gegen den Reutlinger Spediteur Thomas Betz vor dem Stuttgarter Landgericht ist ein Beweis dafür. Am 17. März soll der Prozess nun - vorzeitig - enden. Darauf haben sich die Staatsanwaltschaft und der 49 Jahre alte Angeklagte geeinigt. Teil des Deals ist ein Schuldeingeständnis des Spediteurs, die Strafe soll dafür bei fünf Jahren Haft und 2,16 Millionen Euro Geldstrafe liegen. Ein abschreckendes Beispiel sei das, sagen viele nachdem die Einigung am Mittwoch bekannt wurde. Die Deutungen dieses Exempels gehen aber weit auseinander. Die eine Version ist die der Spedition Betz: Während des eineinhalb Jahre dauernden Prozesses haben das Unternehmen und der angeklagte Familienvater immer wieder Freisprüche für Betz und weitere Mitangeklagte gefordert. In dieser Darstellung erscheint der Speditionschef als ein Unternehmer, der sich genau wie viele andere verhält, aber dennoch von den Strafverfolgern geradezu willkürlich aus dieser Masse herausgegriffen wird und ungerechtfertigt hart bestraft werden soll. Folgerichtig begründet das Unternehmen die Entscheidung Betz', eine Strafe zu akzeptieren, auch mit der Sturheit der Staatsanwaltschaft statt mit eigener Einsicht. „In Abwägung, unterschiedliche Rechtspositionen langwierig und strittig zu diskutieren, oder aber stattdessen mit Rücksicht auf Familie und Unternehmen ein schnelles Ergebnis zu erzielen, hat sich Thomas Betz für Letzteres entschieden“, teilt die Spedition mit. Vor diesem Hintergrund werde Betz an diesem Freitag (22. Februar) vor dem Landgericht Stuttgart auch nur ein „zähneknirschendes Schuldeingeständnis“ liefern können, betonte eine Unternehmenssprecherin heute. Betz werden Bestechung und Sozialversicherungsbetrug mit einem Schaden von 50 Millionen Euro vorgeworfen. Hintergrund soll der illegale Einsatz osteuropäischer Fahrer auf Strecken innerhalb der EU gewesen sein. Eine Schlüsselrolle spielt dabei aus Sicht der Anklage die bulgarische Betz-Tochter Somat. Teilweise quälten sich die Prozessbeteiligten mühsam durch Details interner Speditions-Abläufe. Schon zu Beginn des Prozesses wurde über die Bedeutung diskutiert, die der Fall Betz auch für andere Speditionen in Deutschland haben würde. Eine Branche mit Bedeutung: Im gewerblichen Güterkraftverkehr erwirtschaften dem Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung zufolge 55.000 Unternehmen mit rund 470.000 Fahrern einen jährlichen Umsatz von 30 Milliarden Euro (Stand 2005). Der Verband wollte die aktuelle Entwicklung im Betz-Verfahren jedoch nicht kommentieren. Keine solche Zurückhaltung zeigt die Gewerkschaft Verdi in Baden-Württemberg - für Sprecher Ralf Berchtold steht fest: „Da ist mit Sicherheit ein Exempel statuiert worden.“ Diese Feststellung verbindet er mit einem positiven Fazit: «Für die Arbeitnehmer war das Verfahren gut, weil klar geworden ist, dass deutsche Sozialstandards eingehalten werden müssen.» Das Verfahren habe bereits Auswirkungen auf den Umgang anderer Unternehmen mit ihren Beschäftigten gehabt. „Ich hoffe, dass sich diese Einsicht nun auch bei Betz in andere Bereiche fortsetzt.“ So müsse Betz zum Beispiel endlich Betriebsräte zulassen, was bisher verweigert worden sei. (dpa)

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