Auslaufmodell Cash-GmbH

07.06.2013 12:22 Uhr
Privates Vermögen darf nicht mehr in erbschaftsteuerlich begünstigtes Betriebsvermögen umgewandelt werden

Das Steuerschlupfloch soll geschlossen werden, darauf einigten sich Bundestag und Bundesrat im Vermittlungsausschuss.

Berlin. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich nach monatelangem Streit darauf geeinigt, bislang legale Steuerschlupflöcher zu schließen.

Damit dürfte auch das Steuersparmodell Cash-GmbH der Vergangenheit angehören. Künftig dürfen nur noch 20 Prozent des Betriebsvermögens in Geldbeständen vorhanden sein, um erbschaftsteuerlich begünstigt zu werden.

Das Steuerschlupfloch Cash-GmbH war durch die Erbschaftsteuerreform der großen Koalition entstanden. Diese hatte dafür gesorgt, dass vor allem mittelständische Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern bei der Erbschaftsteuer weitgehend steuerfrei gestellt wurden. So mancher nutzte diese Gelegenheit, um auch privates Geldvermögen steuerfrei zu übertragen: Firmen wurden gegründet, die ausschließlich dieses Geld verwalteten. Damit wurde privates Vermögen in erbschaftsteuerlich begünstigtes Betriebsvermögen umgewandelt. Bund und Länder schätzen die Steuerausfälle auf einen dreistelligen Millionenbetrag.

Der Vermittlungsausschuss verständigte sich nun darauf, neben der Cash-GmbH auch andere Hintertürchen im Steuerrecht zu schließen. So soll etwa die Möglichkeit, über Firmen nach ausländischem Recht Gold zu erwerben und zu verkaufen, ganz aus dem Einkommensteuergesetz gestrichen werden. Der Einigungsvorschlag wurde gestern bereits im Bundestag abgesegnet und soll noch heute dem Bundesrat zur Abstimmung vorgelegt werden. (Constanze Elter)

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