Der Bundestag hat am Donnerstag einen Gesetzentwurf verabschiedet, der eine EU-Richtlinie über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in deutsches Recht umsetzt. Demnach brauchen künftig fahrende Arbeitsmaschinen wie Gabelstapler, Landmaschinen oder Aufsitzrasenmäher - sofern sie sich im öffentlichen Straßenverkehr bewegen - künftig eine eigene KFZ-Haftpflichtversicherung. Langsame Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h waren bislang pauschal in allgemeinen Haftpflichtversicherungen mitversichert.
Wenngleich die EU-Richtlinie 2021/2118 vorsieht, dass die neuen Regelungen überwiegend bis zum 23. Dezember 2023 in deutsches Recht umzusetzen seien, ist in den Gesetzentwurf ein Änderungsantrag der Ampel-Parteien eingeflossen. Dieser gibt den betroffenen Unternehmen etwas mehr Zeit, ihre Verträge anzupassen: bis zum 1. Januar 2025.
Versicherungswirtschaft sieht enormen Aufwand
Der Gesamtverband der Versicherer (GDV) begrüßt das ausdrücklich: „Gut, dass jetzt mehr Zeit für die Umstellung bis zum 1. Januar 2025 besteht“, sagte die stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin Anja Käfer-Rohrbach. Aus Sicht der Versicherer hätte die bisherige Ausnahme von der Versicherungspflicht allerdings gerne fortbestehen können: „Deutschland hatte damit eine klare, praktikable und kostengünstige Lösung, bei der es nie zu Problemen gekommen ist“, so Käfer-Rohrbach.
Die Neufassung stellt laut GDV einen hohen Aufwand für die Versicherer wie auch für die betroffenen Betriebe dar. „Die nun vorgesehene Deckungssumme von knapp neun Millionen Euro bedeutet weiterhin, dass zahlreiche Verträge insbesondere in der Landwirtschaft umgestellt werden müssen“, sagte Käfer-Rohrbach.