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EU-Gesetz zu LKW-Spiegeln zeigt Wirkung

12.06.2012 08:56 Uhr
EU-Gesetz zu LKW-Spiegeln zeigt Wirkung
Fußgänger auch im "Toten Winkel" sehen: Ein EU-Gesetz verpflichtet zur Ausstattung von LKW mit entsprechenden Spiegeln
© Foto: ddp/Michael Kappeler

Laut einer Studie schlägt sich das EU-Gesetz zur verpflichtenden Ausstattung von LKW mit Spiegeln positiv auf die Zahl der Unfalltoten aus

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Brüssel. Das EU-Gesetz zur verpflichtenden Ausstattung von LKW mit Spiegeln gegen die so genannten „Toten Winkel“ zeigt erste positive Wirkungen: Die Zahl der Toten bei Unfällen zwischen LKW und Motorrädern, Mopeds, Fahrradfahrern und Fußgängern sei stärker zurückgegangen, als es ohne die Ausstattung der LKW mit besagten Spiegeln zu erwarten gewesen wäre. Zu diesen Ergebnissen kommt eine Studie, die die EU-Kommission in Auftrag gegeben hatte, um die Umsetzung des entsprechenden EU-Gesetzes von 2007 zu überprüfen. Allerdings weist die EU-Kommission in ihrem jetzt veröffentlichten Bericht an EU-Parlament und EU-Rat auch darauf hin, dass die Datenmenge noch nicht sehr aussagekräftig sei.

Das jüngste Datenmaterial kommt aus dem Jahr 2009. Bis dahin habe die Zahl der Verkehrstoten im Vergleich zu 2005 um 27,5 Prozent auf insgesamt 1200 Opfer abgenommen. Ohne die Einführung der zusätzlichen Spiegel und in Weiterentwicklung des bis dahin beobachteten Trends wäre nur eine Abnahme von 21,5 Prozent erwartet worden.

Alle EU-Mitgliedsstaaten hatten 2009 das EU-Gesetz umgesetzt und sich damit an den vorgeschriebenen Zeitrahmen gehalten. In dem Gesetz wird festgelegt, dass alle neu zugelassenen LKW mit einem Gewicht bis zu 7,5 Tonnen mit Seitenspiegeln der Klasse IV und V ausgestattet sein müssen. Spiegel der Klasse IV zeigen den Bereich im weiten Winkel, Spiegel der Klasse V den Nahbereich entlang des Fahrzeuges an. Neu zugelassene LKW ab 7,5 Tonnen müssen zusätzlich mit einem Spiegel ausgestattet sein, der den Bereich direkt vor der Fahrerkabine zeigt (Klasse VI). LKW, die ab 2000 zugelassen worden waren, sollten mit den Spiegeln nachgerüstet werden. (kw)

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