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CO2-Ausweispflicht: „Strickfehler in der Umsetzung“

28.08.2013 11:46 Uhr
CO2-Ausweispflicht: „Strickfehler in der Umsetzung“
Martin Schmied ist nicht besonders glücklich über den „französischen Weg“
© Foto: Schmied

Martin Schmied vom Infras-Institut in Bern gilt als einer der führenden Experten zum Thema CO2-Ausweisung bei Transporten in Europa. An der französischen Regelung hat er einiges auszusetzen.

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Zum 1. Oktober macht Frankreich die Ausweisung der CO2-Emissionen bei kommerziellen Transporten von und nach Frankreich zur Pflicht. Das müsste doch ein Freudentag für jemanden sein, der sich seit langer Zeit dafür einsetzt, die Umweltkosten in der Logistik transparenter zu machen.
Martin Schmied: Natürlich ist es im Prinzip zu begrüßen, wenn sich bei diesem Thema etwas tut. Allerdings sehe ich bei der französischen Regelung Strickfehler in der Umsetzung, die es schwer machen, die Vorgaben für Unternehmen, die Transporte auch außerhalb Frankreichs durchführen, in der Praxis umzusetzen.

Wo sehen Sie die größten Schwierigkeiten?
Es ergeben sich Umsetzungsprobleme für Unternehmen, weil Frankreich und die europäische Norm EN 16258 unterschiedliche Umrechnungsfaktoren ver-wenden, wie beispielsweise der Dieselverbrauch in CO2-Emissionen umgerechnet werden soll. Frankreich schreibt hierzu Faktoren vor, die außerhalb Frankreichs niemand verwendet. Das ist erstaunlich, da sie selbst die Verabschiedung der europäischen Norm mit angestoßen haben.

Wie wirkt sich das in der Praxis aus?
Zum einen unterscheiden sich dadurch die nach beiden Regelungen ermittelten Werte. Das verunsichert die Unternehmen, die nicht so tief in der Methodik drinstecken. Zum anderen ist es sehr ärgerlich, weil viele, die jetzt die europäische Norm anwenden und die CO2-Emissionen danach berechnen wollen, speziell für Frankreich eine andere Rechnung umsetzen müssen. Und das macht die französische Verordnung für Unternehmen nicht gerade gut handhabbar.

Immerhin könnte man sagen: Die Franzosen haben etwas Verpflichtendes auf den Weg gebracht und nicht nur eine Handreichung zur freiwilligen Nutzung wie die Europäische Kommission mit der EN 16258.
Das ist in meinen Augen eine zweischneidige Geschichte: Einerseits muss man sich fragen, ob es überhaupt sinnvoll ist, verpflichtend nationale Standards festzuschreiben, die sich dann womöglich von Land zu Land unterscheiden. Wichtiger finde ich persönlich, auf europäischer Ebene oder sogar weltweit einheitliche Regelungen zu schaffen – und die müssen nicht zwangsläufig gesetzlich vorgeschrieben sein. Hier können auch Standards wie die EN 16258 ausreichen. Andererseits drohen dem, der die französische Verordnung nicht umsetzt, keine Sanktionen. Da stellen sich manche Logistiker hierzulande schon die Frage, ob sie diese sehr spezielle nationale Regelung überhaupt umsetzen sollen. (fb)

 

Hintergrund:

Am 1. Oktober tritt die Regelung zur Ausweisung des CO2-Ausstoßes bei Transporten in Frankreich in Kraft. Das sind ihre wesentlichen Anforderungen:

  • Die Ausweisung der CO2-Emissionen von Transporten, deren Start- und/oder Zielpunkt in Frankreich liegt, ist verpflichtend
  • Die Emissionen sind dem französischen Kunden auszuweisen
  • Einbezogen werden müssen nur Transporte, aber auch Transporte von Subunternehmen
  • Als Datenquellen akzeptiert sind Werte aus dem Erlass des Verkehrsministeriums, Flottendurchschnittswerte, Durchschnittswerte etwa für Routentyp oder Transportmittel oder konkret gemessene Werte in aufsteigender Präferenz
  • Pro Transportsegment muss der Energieverbrauch ermittelt und in CO2-Emissionen umgerechnet werden
  • Leerfahrten sind zu berücksichtigen

Wichtig: Die Vorgaben sind zwar verpflichtend. Wer sich aber nicht daran hält, hat vom französischen Staat keine Sanktionen zu befürchten. Die sind in dem einschlägigen Gesetz nicht vorgesehen. (fb)

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