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BWVL begrüßt Abkommen zu Lang-Lkw

24.09.2021 15:22 Uhr
Lang-Lkw
Das Abkommen ist aus Sicht des BWVL eine bedeutende operative Verbesserung für die internationalen Lieferketten (Symbolbild)
© Foto: LGI

Das bilaterale Abkommen über den grenzüberschreitenden Verkehr von Lang-Lkw zwischen den Niederlanden und Deutschland wurde vom BWVL begrüßt und hofft auf eine Signalwirkung.

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Bonn. Der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) hat das am Freitag, 24. September, von den Niederlanden und Deutschland unterzeichnete bilaterale Abkommen über den grenzüberschreitenden Verkehr von Lang-Lkw ausdrücklich begrüßt. Das Abkommen schaffe „eine bedeutende operative Verbesserung für die internationalen Lieferketten mit Signalwirkung für ähnliche Abkommen mit weiteren Nachbarstaaten“, erklärte der Verband.

Die Vereinbarung wirke aus Sicht der BWVL-Mitgliedsunternehmen aus Handel und Industrie aber auch positiv gegen den Fahrermangel und für die CO2-Reduktion. Zwei Lang-Lkw an Stelle von drei konventionellen Fahrzeugen bedeuten auch im international erweiterten Einsatzgebiet weniger Fahrer bei circa 15 Prozent weniger Treibhausgasemissionen. Die Vorteile lägen „in der Nutzung vorhandener Technik, ohne Aufbau neuer (Versorgungs-) Infrastruktur und Unterstützung durch teure Förderprogramme“.

BWVL sieht eine Blaupause für weitere Abkommen

„Das Abkommen zeigt, wie sehr nachhaltige Logistik Teil der Lösung vieler drängender Fragen sein kann, vom Fahrermangel bis zur CO2-Reduktion“, sagte BWVL-Präsident Jochen Quick. „Die Anhebung des zulässigen Gesamtgewichts auf 44 Tonnen, analog zur gängigen Praxis vieler europäischer Staaten, wäre eine weitere, schnell wirkende Maßnahme zur CO2-Reduktion“, fügte Quick hinzu.

Der BWVL hofft daher auf eine Signalwirkung und sieht in dem bilateralen Vertrag zwischen Deutschland und den Niederlanden eine Blaupause für weitere Abkommen zum grenzüberschreiten Verkehr mit Lang-Lkw mit weiteren Nachbarstaaten. Ausdrücklich nannte der Verband Tschechien und Dänemark, die nach Informationen des BWVL bereits ein starkes Interesse bekundet hätten. „Grenzen dürfen in einem einheitlichen europäischen Wirtschaftsraum nicht dazu führen, Transporteinheiten auf der einen Seite der Grenze zunächst zu entkoppeln, um sie getrennt über die Grenze zu bringen und auf der anderen Seite wieder zu einem Lang-Lkw zusammenzukoppeln. Diese kafkaesk-groteske Situation wurde nun endlich beendet“. (tb)

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