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LBA: RegB müssen Sicherheitsprogramm überarbeiten

18.06.2013 11:06 Uhr
LBA: RegB müssen Sicherheitsprogramm überarbeiten
Röntgenanlage im Wolrd Cargo Center (WCC) in Hamburg
© Foto: Garbe

Bis zum 5. Juli müssen die Reglementierten Beauftragten ihr Luftfracht-Sicherheitsprogramm überarbeiten und beim LBA einreichen. Unklar ist der Begriff der „erheblichen Manipulation“.

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Braunschweig. Das Luftfahrt-Bundesamtes hat vor wenigen Tagen alle Reglementierten Beauftragten (RegB) aufgefordert, ihr Luftfracht-Sicherheitsprogramm zu überarbeiteten. Die Revision müssen die Unternehmen schon bis zum 5. Juli einreichen. Diese sehr kurzfristige Anweisung des LBA sorgt derzeit für so manche Überstunde bei den Sicherheitsbeauftragten. Besonders viel Kopfzerbrechen bereitet den Verantwortlichen die Vergabe des Sicherheitsstatus „SHR“ für Waren mit besonderen Risiken. Diese Kennzeichnung muss im Luftfrachtbrief angegeben werden, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass eine Sendung, bei der Sicherheitskontrolle stattgefunden haben, manipuliert wurde oder nach Abschluss der Kontrollen nicht vor unbefugten Eingriffen geschützt wurde. Solche Sendungen sind von einem RegB erneut zu kontrollieren, bevor sie ins Luftfahrzeug verladen werden.

In den Anweisungen heißt es: „Sendungen, die Anzeichen erheblicher Manipulation aufweisen oder anderweitig verdächtig sind, werden als Fracht und Post mit hohem Risiko behandelt“. Unklar ist den meisten RegB aber, was eine „erhebliche Manipulation“ darstellt. Denn das LBA hat hierzu keine Definition vorgenommen. Sind es Handgrifföffnungen an den Seiten eines Kartons? Oder ist es ein loses Klebeband? Jeder RegB muss derzeit eigene Festlegungen treffen und in seinem Luftsicherheitsprogramm beschreiben.

Packstücke, die manipulationsverdächtig sind, müssen dann immer mit Sprengstoff- Spurendetektion (ETD) und einer zweiten Kontrollmethode ( X-Ray, Hand Search, Visual Check) kontrolliert werden. Das erfordert immer (ausnahmslos) eine Öffnung des Packstücks. Bei erfolgreicher Kontrolle wird dann der Status „SHR“ vergeben.

Ursache für die Änderung ist die am 10. Juni durch das LBA erfolgte Veröffentlichung der „Anleitung zur Erstellung des Luftfracht-Sicherheitsprogramms“, die den aktuellen Stand der gesetzlichen Vorgaben widergibt und die Version „Stand Mai 2010“ vollständig ersetzt. Im Luftfracht-Sicherheitsprogramm sind vom RegB alle Verfahren und Maßnahmen darzulegen, um die vorgeschriebenen Sicherheitsstandards zu erfüllen. (ak)

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