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Arbeitsminister Heil will Schutzschirm für Azubis erneuern

02.02.2021 11:59 Uhr
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Ausbildungsprämien sollen Anreize dafür schaffen, dass Unternehmen auch während der Corona-Krise Lehrlinge einstellen (Symbolbild)
© Foto: photos.com

Nach den Plänen von Hubertus Heil sollen künftig mehr Betriebe als 2020 das Programm zur Sicherung von Ausbildungsplätzen nutzen können. Damit will der Arbeitsminister auch in der Corona-Krise die Nachwuchsförderung gewährleisten.

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Berlin. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will eine verlorene Corona-Generation von Schulabgängern vermeiden und dafür einen neuen Schutzschirm für Azubis aufspannen. Gemeinsam mit dem Bildungsministerium vereinfache und verbessere sein Haus dafür Instrumente aus dem Corona-Jahr 2020, kündigte Heil in Berlin an. Mehr Unternehmen als im vergangenen Jahr sollten die Instrumente des Schutzschirms für Ausbildung nutzen können.

So sollen Ausbildungsprämien Anreize schaffen, einen hohen Ausbildungsstand in Betrieben zu halten - oder auch zusätzliche junge Leute auszubilden. Gleichzeitig solle Kurzarbeit für Azubis vermieden werden; eine finanzielle Leistung solle dafür sorgen, dass die Betroffenen in Ausbildung bleiben. Im Fall von Unternehmenspleiten sollen zudem andere Firmen die Ausbildung junger Leute fortsetzen. Dazu soll eine Übernahmeprämie dienen.

Diese aus dem vergangenen Jahr bekannten Instrumente seien zu bürokratisch gewesen, sagte Heil. Deshalb werde an ihnen derzeit noch gearbeitet. Noch größere Sorgen als im Jahr 2020 mache er sich für das laufende Ausbildungsjahr darum, dass weniger jungen Menschen die Chance auf eine Ausbildung gegeben würde als nötig.

Bisher Kurzarbeit oder Umsatzrückgänge als Voraussetzung

Seit August 2020 können kleine und mittlere Betriebe mit bis zu 249 Beschäftigten, die auch in der Krise die Zahl ihrer Lehrstellen gehalten haben, im Rahmen des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ eine Ausbildungsprämie beantragen. Im Dezember hat die Bundesregierung das Programm nochmal erweitert.

Mittlerweile können alle Unternehmen von dem Fördergeld profitieren, deren Beschäftigte im vergangenen Jahr coronabedingt mindestens einen Monat in Kurzarbeit gearbeitet haben oder die Umsatzeinbußen in bestimmter Höhe erlitten haben. Hierbei gilt: Der Umsatz des Ausbildungsbetriebs muss nach aktuellen Vorgaben im Zeitraum April bis Dezember 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum entweder in zwei aufeinanderfolgenden Monaten um durchschnittlich 50 Prozent oder in fünf zusammenhängenden Monaten um durchschnittlich 30 Prozent zurückgegangen sein.

Maximal 3000 Euro Zuschuss möglich

Dabei gibt es einen Zuschuss von 2000 Euro pro Lehrling, wenn ein von der Corona-Krise betroffenes Unternehmen Auszubildende im bisherigen Umfang eingestellt hat. Für jeden zusätzlichen Lehrling erhält der Betrieb einmalig 3000 Euro. Bisher werden Ausbildungsverhältnisse gefördert, die im Zeitraum zwischen 24. Juni 2020 und 15. Februar 2021 begonnen haben beziehungsweise beginnen.

Die Anträge können nach erfolgreich abgeschlossener Probezeit der Auszubildenden bei den zuständigen Agenturen für Arbeit gestellt werden. Darüber hinaus werden auch Übernahmen aus insolventen Betrieben mit 3000 Euro bis 30. Juni 2021 gefördert. Fördergeld erhalten bis Juni 2021 außerdem Unternehmen, die Kurzarbeit angemeldet haben, aber einen Arbeitsausfall bei ihren Auszubildenden und deren Ausbildern vermeiden. (dpa/sn)

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