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von 20: Je nach Material und Verpackungsgruppe muss die Fallhöhe bestimmt werden.
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von 20: Der Versender - juristisch häufig der Verpacker - muss dafür Sorge tragen, dass das Gefahrgut auf dem "besonderen" Wege zum Epfänger keinen Schaden anrichtet. Das Benutzen von geprüften und zugelassenen Verpackungen entbindet ihn als nicht von den übrigen allgemeinen Sorgfaltspflichten beim Verpacken und dem Versand von Gütern.
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von 20: Das Wichtigste muss erklärt werden. Und zwar, dass die Kosten für eine Prüfung vor allem durch die Bereitstellung der Prüfbedingungen entstehen.
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von 20: Schon passiert.
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von 20: Da in asiatischen Ländern ein Kanister unter gleichen Bedingungen früher platzt, arbeiten derzeit mehrere Prüfinstitute zusammen, um möglichen Bedingungen vor Ort nachzubilden. Das BFSV hat einen Temperaturregler entwickelt, der das einfließende Leitungswasser auf einer konstanten erhöhten Temperatur hält.
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von 20: Geprüft wird, bei welchem Volumen und unter welchem Innendruck der Behälter platzt.
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von 20: Verpackungsvorschriften sind in vielen Rechtsvorschriften enthalten, wie die Teilnehmer, Hersteller und Verwender, erfuhren.
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von 20: Unter der Leitung von Professor Dipl.-Ing. RIchard Eschke (von links) referierten Dipl.-Verw. Hajo Busch, Dipl.-Ing. Sven Tiedemann und Dipl.-Ing. Volker Krampe.
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von 20: Für die Teilnehmer gab es unter anderem Tipps im Umgang mit Bußgeldbescheiden.
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von 20: Das Risiko für den Gefahrguttransport bemisst sich aus der Frage nach der Unfalleintrittswahrscheinlichkeit und dem möglichen Schadensausmaß. Wie die Teilnehmer, hier vor allem die Verwender, beeinflussen die Verpackungsgröße und -qualität beide Parameter.
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von 20: Spannende Debatte unter den Referenten: Reicht bei einer Veränderung von einer zusammengesetzten Verpackung die Prüfung bei der Prüfstelle mit anschließender Dokumentation oder sollte man zur BAM für eine neue Zulassung gehen?
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von 20: Als Prüfstelle im Dilemma. Bei Fässern und Kanistern ist die dreimalige Prüfung an der schwächsten Stelle vorgeschrieben. Wo liegt die bei einer Dose? Wird mehr als drei Mal geprüft, ärgern sich die Kunden über die Prüfpreise.
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von 20: Was meinen die Teilnehmer?
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von 20: Gefahrguttransport: Alles, was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist automatisch verboten. Deshalb dürfen Gefahrgüter nur in vorschriftenkonformen Verpackungen transportiert werden. Und diese werden geprüft.
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von 20: Der Prüfleiter Sven Tiedemann erklärt das Vorgehen.
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von 20: Dann wird die Tür geschlossen.
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von 20: Für die Innendruckprüfung wird der Kanister in einem Nassraum an Leitungen angeschlossen.
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von 20: Eine Innendruckprüfung wird in der Regel mit Wasser durchgeführt.
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von 20: Die Zulassungsprüfungen werden in der Regel an mit Ersatzfüllgut gefüllten komplett versandfertigen Packstücken durchgeführt.
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von 20: Die Prüfparameter bei einer Fallprüfung werden abhängig von Matieral und Verpackungsgruppe durchgeführt.
Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich
erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen
Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!
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