Sie lernen wie Sie Irrtümer über die Handwerkerregelung vermeiden.
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Unternehmen, die die Handwerkerregelung anwenden, aber die genauen Bedingungen (Fallstricke) kennenlernen wollen.
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Die „Handwerkerregelung“ des Unterabschnitts 1.1.3.1 c) ADR ist wohl die von der Praxis am häufigsten in Anspruch genommene Vorschrift des ADR. Man findet sie im Abschnitt 1.1.3 ADR, betitelt mit „Freistellungen“, aber die Handwerkerregelung ist nur dann eine Freistellung, wenn die Beteiligten die Bedingungen einhalten. Diese muss man kennen, sonst tritt die Rückfalloption ein, d.h. die vermeintlich freigestellte Beförderung unterliegt doch dem ADR, mit allen Rechtsfolgen für die Beteiligten.
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Gefahrguttransport und -lagerung
Leitende Redakteurin
fokus GEFAHR/GUT (Moderation)
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