Auch, wenn die Vereinbarung aktuell bis zur Klärung offener Fragen ausgesetzt ist: Die deutschen Mindestlohnregelungen sehen vor, dass auch Fahrer von Unternehmen mit Sitz im Ausland 8,50 brutto erhalten, wenn sie in Deutschland unterwegs sind. Deshalb unsere Frage der Woche:
Würden Sie es richtig finden, wenn der deutsche Mindestlohn auch für Fahrer aus dem Ausland gilt?
Am besten gleich online abstimmen auf der Website der VerkehrsRundschau.
Peter Knies