Am Rande: Transport von Maibäumen ist streng geregelt

29.04.2014 14:05 Uhr
Auch beim Transport von Maibäumen gelten strenge Vorschriften

Das Aufstellen von Maibäumen ist eine beliebte bayerische Tradition. Doch Vorsicht: Bei gestolenen Maibäumen wiehert der Amtsschimmel besonders laut ...

München. Der Amtsschimmel wiehert auch, wenn es um bayerisches Brauchtum geht - in diesem Fall den Transport eines Maibaumes auf der Straße. Dies hat der SPD-Landtagsabgeordnete Harald Güller erfahren, der unter anderem wissen wollte, ob es für das Wegfahren eines gestohlenen Maibaumes Ausnahmegenehmigungen gibt. Die Antwort aus dem bayerischen Innenministerium in München: Auch für Maibaumtransporte gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung, und zwar uneingeschränkt, wie die SPD-Fraktion am Dienstag mitteilte.

Im Einzelnen führt die Behörde folgende Vorschriften auf: Fahrzeug oder Zug samt Ladung dürfen nicht länger als 20,75 Meter sein. Die Ladung darf nach hinten nur bis zu 1,50 Meter herausragen, bei Beförderung über eine Wegstrecke bis maximal 100 Kilometer sind maximal drei Meter erlaubt. „Der Überhang ist zu kennzeichnen”, heißt es in der Straßenverkehrsordnung. Ausnahmen von den Bestimmungen können von den unteren Straßenverkehrsbehörden, sprich Landratsämtern, Große Kreisstädten und kreisfreie Städten, auf Antrag erteilt werden.

Zur kniffligen Frage der Ausnahmegenehmigung für den nächtlichen Abtransport eines gestohlenen Maibaums teilt das Ministerium mit: Genehmigt werde nicht der Diebstahl, sondern der reine Transport. Zur Beruhigung der Maibaumdiebe, die ihr Vorhaben natürlich nicht vorher verraten wissen wollen, erklärt die Behörde: „Die jeweiligen Behördenmitarbeiter haben eine gesetzliche oder tarifliche Verschwiegenheitspflicht.”

An diesem Donnerstag (1. Mai) werden in vielen bayerischen Dörfern Maibäume aufgestellt. Etliche dieser Prachtexemplare, die auch als Fruchtbarkeitssymbol gelten, waren in den vergangenen Wochen von Burschen der Nachbargemeinden gestohlen. Erst nach einer Auslöse in Form von Freibier und Brotzeiten wurden sie zurückgegeben. (dpa)

MEISTGELESEN


KOMMENTARE

SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

WEITERLESEN



NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.