Die Garantie für Neufahrzeuge soll ab dem 1. November auf zwei Jahre ohne Kilometerbegrenzung angehoben werden. Darauf verständigten sich die deutschen Automobilhersteller. Nach EU-Recht gilt dies erst ab 1. Januar 2002. Der Verband der Automobilindustrie (VDA) erhofft sich von der vorzeitigen Einführung der verlängerten Garantiezeit einen zusätzlichen Impuls für den Pkw-Absatz. Der Verband hat deshalb beim Bundeskartellamt eine unverbindliche Konditionenempfehlung angemeldet. Die Empfehlung gelte für alle Pkw und leichte Nutzfahrzeuge, die zu einem großen Teil auch von privaten Verbrauchern erworben werden, teilte der VDA mit. Der VW-Konzern und DaimlerChrysler führten diese 24-monatige Gewährleistungsfrist bereits ein. (vr/dpa)
Zwei Jahre Gewährleistung für leichte Nutzfahrzeuge
Die Garantie für Neufahrzeuge soll ab dem 1. November auf zwei Jahre ohne Kilometerbegrenzung angehoben werden. Darauf verständigten sich die deutschen Automobilhersteller.