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Zusätzliche Lkw-Fahrverbote in den Sommerferien

28.06.2018 08:40 Uhr
Stau
Während der Ferienzeit gelten von Juli bis August für Lkw zusätzliche Fahrverbote
© Foto: Matthias Balk/dpa/picture-alliance

Lkw dürfen vom 1. Juli bis zum 31. August an Samstagen in der Zeit von 7 bis 20 Uhr auf einigen Autobahnen und Bundesstraßen nicht verkehren. Auch in europäischen Nachbarländern gelten ähnliche Ferienreise-Fahrverbote.

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Berlin. Frachtführer und Spediteure müssen mit Beginn der Sommerferien auf erweiterte Lkw-Fahrverbote achten. Zusätzlich zum geltenden Wochenendfahrverbot an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen, dürfen Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhängern unabhängig vom Gewicht in der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. August ausgewiesene Streckenabschnitte nicht befahren. Die Lkw-Fahrverbote gelten auf hoch belasteten Strecken, die von den einzelnen Bundesländern ausgewählt wurden, jeden Samstag in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr.

Mit der entsprechenden Ferienreiseverordnung ergänzt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) das ganzjährig bestehende Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw. Damit soll der Fernreiseverkehr im Sommer entlastet werden. Ferienfahrverbote für Lkw gelten in ähnlicher Form auch in vielen europäischen Nachbarländern. Einen Überblick über alle bestehenden Fahrverbote und betroffenen Streckenabschnitte erhalten Abonennten der VerkehrsRundschau im Fahrverbotskalender auf VerkehrsRundschau plus. (jt/ag)

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