Berlin. Am Mittwoch haben Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) und wichtige Vertreter der Deutschen Bahn, der Bahnindustrie sowie von Verkehrsverbänden ein Memorandum of Understanding zur Neuregelung des Zulassungsverfahren von Eisenbahnfahrzeugen unterzeichnet.
Das Zulassungsverfahren soll in zwei Stufen neu geregelt werden: In einer Übergangszeit werden durch eine freiwillige Vereinbarung aller Beteiligten große Teile der Prüfverantwortung des Eisenbahn-Bundesamts (EBA) auf Dritte übertragen. In der zweiten Stufe soll diese Beteiligung Dritter („Bahn-TÜV“) dann gesetzlich verankert werden. Die dafür erforderlichen Entwürfe für Gesetze und Verordnungen sollen Ende des Jahres vorgelegt werden.
„Wir wollen Mobilität fördern - auch auf der Schiene. Dazu brauchen wir effiziente Zulassungsprozesse“, sagte Ramsauer anlässlich der Vereinbarung. „Wir übertragen große Bereiche der Prüftätigkeiten vom Eisenbahnbundesamt auf externe Sachverständige. Das gesamte Verfahren wird durch diesen Eisenbahn-TüV beschleunigt. Das notwendige hohe Sicherheitsniveau bleibt erhalten."
Um das EBA zu entlasten, Prozesse zu beschleunigen und klarere Verantwortlichkeiten zu schaffen, sollen externe Organisationen mit ins Boot. Den Ministeriumsexperten schweben dabei Flugzeuge als Vorbild vor, bei denen die Zulassungsstelle nicht bis in die Tiefe der Details prüfe. Künftig sollen auch bei Zügen die Hersteller die Verantwortung für ihre Produkte haben und die Einhaltung der Standards von Prüfprofis wie TÜV oder Dekra überwachen und sich bestätigen lassen. Vom EBA soll dann noch der letzte Stempel kommen. Doch vor der Bundestagswahl im Herbst ist die Reform nicht mehr umzusetzen. Angepeilt wird, dass sie 2015 greifen soll. (diwi/dpa)