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WTO-Urteil könnte für Streit um US-Stahlzölle richtungsweisend sein

08.04.2019 10:35 Uhr
WTO-Urteil könnte für Streit um US-Stahlzölle richtungsweisend sein
Ein WTO-Urteil könnte für den Streit um die US-Zölle auf Stahl richtungsweisend sein (Symbolfoto)
© Foto: Frank May/dpa/picture-alliance

Die Schlichter der Welthandelsorganisation haben sich in einem aktuellen Urteil zu der Frage geäußert, wann Handelsschranken mit nationalen Sicherheitsinteressen begründet werden können.

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Genf. Streitschlichter der Welthandelsorganisation (WTO) haben sich in einem Urteil erstmals zu einer Frage geäußert, die im Streit um US-Zölle auf Stahl und Aluminium eine zentrale Rolle spielt. Können Handelsschranken, die mit Verweis auf die nationale Sicherheit erlassen werden, vor der WTO angefochten werden? Die Streitschlichter sagen in einem konkreten Fall zwischen der Ukraine und Russland: ja – und hebeln damit das zentrale Argument der USA im Streit um Stahlzölle aus, gegen die die EU und andere Länder in der WTO Beschwerde eingelegt haben. Gegen das am Freitag, 5. April, veröffentlichte Urteil können die Streitparteien noch Berufung einlegen.

WTO-Schlichter sehen sich befugt, das Argument „nationale Sicherheit“ zu prüfen

Im konkreten Fall ging es um eine Beschwerde der Ukraine von 2016. Sie warf Russland vor, den Transit von ukrainischen Waren durch Russland zu behindern. Russland hatte für bestimmte Kontrollmaßnahmen nationale Sicherheitsinteressen geltend gemacht. Hintergrund war die Verschlechterung der Beziehungen der Nachbarstaaten nach dem Sturz des ukrainischen Präsidenten Viktor Janukowitsch. Die Ukraine kehrte sich danach wirtschaftlich von Russland ab, um sich stärker in Richtung EU zu orientieren.

Die WTO-Streitschlichter urteilten nun, dass sie in der Tat befugt sind zu prüfen, ob das Argument „nationale Sicherheit“ zu Recht angeführt wird. Weiter entschieden sie mit Verweis auf Resolutionen des Weltsicherheitsrates, dass die russischen Maßnahmen in einer „Notlage in den internationalen Beziehungen“ verhängt wurden. Sie erfüllten damit die Bedingungen des zum WTO-Regelwerk gehörenden Artikel XXI der GATT-Abkommens. Der Artikel legt fest, unter welchen Umständen ein Land nationale Sicherheitsinteressen anführen darf. Die Schlichter fügen ausdrücklich hinzu, dass die russischen Maßnahmen ohne diese Notlage gegen WTO-Auflagen verstoßen hätten.

Urteil stärkt die Position der Europäischen Union

Für den Streit um die Stahlzölle könnte das Urteil durchaus richtungsweisend sein. Die USA argumentieren nämlich bislang, dass WTO-Schlichter einen Fall gar nicht annehmen dürfen, wenn ein Land für Handelsschranken nationale Sicherheitsinteressen anführt. Dem widersprechen die Schlichter in dem Fall Ukraine-Russland. Die Schlichter stärken damit die Position der EU und anderer Länder, die gegen die US-Zölle geklagt haben. Die Kläger verlangen, dass das Argument „nationale Sicherheit“ geprüft wird, weil sie glauben, dass die USA die Stahlzölle nur zum Schutz des heimischen Marktes verhängt haben. Das WTO-Verfahren im Streit um die Stahlzölle beginnt gerade erst. Ein Urteil ist bislang nicht abzusehen. (dpa)

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