Wenn ein Versicherungskunde nach einem Versicherungsfall vorsätzlich falsche Angaben zur Schadenshöhe macht, um so in den Genuss der Auszahlung eines höheren Schadensersatzbetrages zu kommen, riskiert er seinen gesamten Versicherungsschutz. Bewusst falsche Angaben zur Schadenshöhe sind eine Obliegenheitsverletzung, die auch bei einem Betrugsversuch in Teilbereichen den gesamten Versicherungsschutz entfallen lassen. (pop/aru) AG Frankfurt am Main Urteil vom 22. September 2006 Aktenzeichen: 32 C 809/05-48