Anfang August trat eine Novelle des österreichischen Güterbeförderungsgesetzes in Kraft. Generell wird damit der Zugang zum Transportgewerbe vereinfacht. Die Güterbeförderung mit Klein-Lkw bis 3.500 Tonnen Höchstgewicht gilt jetzt als freies Gewerbe, womit keine Konzession mehr nötig ist. Für Schwer-Lkw entfällt die Unterscheidung zwischen innerösterreichischem Nah- und Fernverkehr; es existieren nur noch die Kategorien innerstaatlicher und grenzüberschreitender Güterverkehr. Ein weiterer wichtiger Punkt der Gesetzesnovelle beschäftigt sich mit der Gleichstellung von In- und Ausländern. Beispielsweise werden ab sofort ausländische Ökopunktesünder genau so bestraft wie Inländer. Für Österreicher entfällt der Nachweis einer vierjährigen fachlichen Tätigkeit zur Erlangung einer Güterbeförderungskonzession. Für Ausländer hatte diese Bestimmung schon bisher nicht gegolten. (vr/rv)
Weniger Bürokratie für Österreichs Transportgewerbe
Vereinfachter Zugang zum Gewerbe und gleiche Strafen für in- und ausländische Ökopunktesünder