Vertrag über Polizei- und Zollkooperation signiert

27.10.2008 13:16 Uhr
Grenzkontrolle
Die Polizei- und Zollbehörden wollen grenzüberschreitend stärker zusammenarbeiten (Bild: ddp)
©Foto: ddp

"Neues Kapitel in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit": Ziel ist die Verbesserung der Sicherheit in den Grenzgebieten und eine stärkere Bekämpfung von Schwerkriminalität

Brüssel. Die Innen- und Justizminister von Deutschland, Frankreich, Belgien und Luxemburg haben am 24. Oktober in Luxemburg einen Vertrag zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen ihren nationalen Polizei- und Zollbehörden unterzeichnet. Er sieht den Aufbau des ersten gemeinsamen Kooperationszentrums in Europa vor, in dem diese Behörden unter einem Dach zusammenwirken. Damit werde „ein neues Kapitel in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit“ zwischen den vier EU-Ländern aufgeschlagen, heißt es in einer Erklärung. Ziel seien die Verbesserung der Sicherheit in den Grenzgebieten und eine stärkere Bekämpfung der „gravierendsten Formen der Schwerkriminalität“ wie Menschenhandel und Drogenschmuggel, wofür auch LKW-Zollverfahren und freier Warentransport missbraucht werden. Das Gemeinsame Zentrum in Luxemburg mit 31 Mitarbeitern - 14 aus Frankreich, 5 aus Deutschland und je 6 aus Luxemburg und Belgien - wird entsprechende Informationen sammeln, analysieren und mit den zuständigen nationalen Dienststellen austauschen sowie eine „regelmäßige Lagebewertung für die Grenzregionen“ vornehmen. Vorgesehen ist auch die gegenseitige Unterstützung bei der Vorbereitung und Koordinierung der grenzüberschreitenden operativen Einsätze von Polizei- und Zollbeamten. Der Zuständigkeitsbereich der gemeinsamen Arbeit umfasst in Deutschland die Rheinland-Pfalz-Bezirke der Polizeipräsidien Rheinpfalz, Westpfalz und Trier sowie das gesamte Saarland. In Belgien sind es die Gerichtsbezirke von Dinant, Arlon, Neufchâteau, Marche und Eupen, in Frankreich die Grenzdepartements Moselle, Meurthe-et-Moselle, Ardennes und Meuse und in Luxemburg das gesamte Hoheitsgebiet. Die vier Vertragsstaaten betonten, dass sich die Polizei- und Zollkooperation in dieser „durch regen Personen- und Warenverkehr sowie umfangreiche Handelsbeziehungen gekennzeichneten Region Europas“ seit dem Schengener Durchführungsabkommen von 1990 weiterentwickelt habe. Die erreichten Erfolg bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität beruhten auf den 2001 zwischen Frankreich und Luxemburg und 2003 zwischen Deutschland, Belgien und Luxemburg geschlossenen Verträgen. (dw)

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