Urteil: Keine fristlose Kündigung bei verspätetem Attest

20.01.2006 07:58 Uhr

Das verspätete Einreichen eines Krankheitsattests rechtfertigt noch keine fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers wegen "unentschuldigten Fehlens".

Frankfurt/Main. Das gilt nach Ansicht des Arbeitsgerichts Frankfurt auch dann, wenn sich das Arbeitsverhältnis noch innerhalb der Probezeit befindet. Mit ihrem am Donnerstag bekannt gewordenen Urteil gaben die Richter der Klage einer Bürohilfe gegen einen Innenausbau-Betrieb statt und erklärten die fristlose Kündigung für unwirksam (Aktenzeichen: 22 Ca 3594/05). Laut Urteil ist sowohl bei einem unentschuldigten Fehlen, wie auch bei einem verspäteten Einreichen des Attests eine vorherige Abmahnung notwendig, um dem Arbeitnehmer sein Fehlverhalten aufzuzeigen.

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