Frankfurt/Main. Die Richter gaben damit dem Antrag des Betriebsrates gegen ein Pharmaunternehmen statt und verurteilten das Unternehmen, die jeweils dreiwöchigen Fortbildungskurse für zwei Betriebsratsmitglieder voll zu finanzieren (Aktenzeichen: 9 TaBv 189/04). Die beiden Mitglieder waren neu in die Arbeitnehmervertretung gewählt worden. Gleichwohl wollte das Unternehmen nur zwei der drei Wochen Fortbildung übernehmen. Die Richter stellten jedoch fest, dass die Firma alles finanzieren müsse, weil es sich bei dem Seminar um eine Grundlagenschulung gehandelt habe, ohne die eine Betriebsratsarbeit nur sehr eingeschränkt möglich sei. Vor Gericht konnte sich das beklagte Unternehmen dabei auch nicht darauf berufen, dass der Betriebsrat ein vergleichsweise teures und umfangreiches Seminar ausgewählt hatte. Die Auswahl liege grundsätzlich zunächst einmal im Ermessen dieses Gremiums.
Urteil: Firma muss Kosten für Betriebsratsschulung komplett übernehmen
Ein Unternehmen hat die Kosten für die umfassende Schulung neu gewählter Betriebsratsmitglieder komplett zu tragen. Das geht aus einem am Montag bekannt gewordenen Urteil des hessischen Landesarbeitsgerichts in Frankfurt hervor.