Die Versetzung eines ausgebildeten Facharbeiters in das Lager eines Logistikunternehmens als Regal-Auffüller ist rechtlich unzulässig. Die Richter des Arbeitsgerichts Frankfurt gaben damit der Klage eines Arbeitnehmers statt und verurteilten ein Logistikunternehmen, den Mitarbeiter wieder als Dreher und Facharbeiter zu beschäftigen. Trotz mehrerer Fortbildungsmaßnahmen und einer 18-jährigen Betriebszugehörigkeit wurde der Arbeitnehmer per Dienstanweisung in das Firmenlager versetzt. Laut Urteil stellt dies eine eindeutige Degradierung dar, die vom Direktions- und Weisungsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt werde. Auch wenn das Gehalt durch die Maßnahme nicht angetastet werde, dürfe eine solch tiefgreifende Maßnahme nur mittels einer sozial gerechtfertigten Änderungskündigung ergriffen werden, so die Richter. (dpa) Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt/Main Aktenzeichen: 22 Ca 6812/06
Urteil der Woche: Vom Chef versetzt
Die Versetzung eines Facharbeiters ins Lager ist rechtlich unzulässig.