Übergang in die Gefahrenzone

Der Frachtführer ist von seiner Haftung befreit bei: Vorliegen besonderer Haftungsausschlussgründe Soweit der Schaden auf eine typische Gefahr des Gütertransports zurückzuführen ist, wird die Haftun...
Der Frachtführer ist von seiner Haftung befreit bei: Vorliegen besonderer Haftungsausschlussgründe Soweit der Schaden auf eine typische Gefahr des Gütertransports zurückzuführen ist, wird die Haftun...