Straßburg. Fünf Jahre nach der Brandkatastrophe im Mont-Blanc-Tunnel werden jetzt Normen und Regeln zur Sicherheit in Straßentunneln EU-weit zur gesetzlichen Pflicht. Nachdem das Europäische Parlament gestern in Straßburg in zweiter Lesung Einigkeit mit dem Rat der EU-Verkehrsminister erreicht hat, ist die Richtlinie zu Mindeststandards für die Sicherheit in Tunneln von über 500 Metern Länge im transeuropäischen Straßennetz (TEN) angenommen. Damit kann das EU-Gesetz noch in dieser Legislaturperiode bis zu den Europawahlen (10.-13. Juni) verabschiedet werden. Die Sicherheitsnormen müssen bis zum Jahr 2014 greifen. Für etwa die Hälfte der Tunnel gilt dies schon bis 2010. Das von der Kommission vorgeschlagene System von fünf Tunnelklassen wurde als zu starr verworfen, da es den natürlichen und baulichen Unterschieden der 512 TEN-Röhren nicht gerecht werde. Dazu gehören 55 Tunnel in Deutschland, 64 in Österreich, 246 in Italien, 35 in Frankreich, 45 in Griechenland, 25 in Spanien, 12 in Großbritannien, 11 in den Niederlanden, 5 in Finnland, je 3 in Dänemark, Luxemburg und Schweden, je 2 in Belgien und Portugal und ein Tunnel in Irland. Festgelegt wurden Vorschriften für Verantwortlichkeiten, Tunnelausrüstungen, Fluchtwege, Notausgänge, Haltebuchten, Notfallpläne und die Qualifikation von Tunnelpersonal und Rettungsdiensten. Schwere Fahrzeuge und Busse dürfen Tunnel nur mit Feuerlöschern passieren. Die EU-Kommission hatte die Richtlinie am 16.1.2003 vorgeschlagen als Reaktion auf die verheerenden Katastrophen im Mont-Blanc-, Gotthard- und Tauerntunnel zwischen 1999 und 2001. (vr/dw)
Tunnelsicherheit EU-gesetzlich vorgeschrieben
Sicherheitsnormen müssen bis 2014 greifen