Berlin. Toll Collect schickt Transportunternehmern, die die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Mautbetreibergesellschaft nicht akzeptieren wollen, zum 31. März die Kündigung. Das bestätigte ein Sprecher von Toll Collect gegenüber der VerkehrsRundschau. "Wenn Unternehmen uns mitteilen, dass sie unsere AGB nicht akzeptieren, dann entfällt die Grundlage der Geschäftsbeziehung", sagte der Sprecher. Daher sei es ein normaler Vorgang, Verträge, die auf Grundlage der alten AGB eingegangen wurden, zu kündigen. Im Falle einer Kündigung müssen die Unternehmen bereits eingebaute On-Board-Units (OBUs) zur Mauterfassung wieder zurückgeben. Auch die Mautbuchung per Internet ist dann nicht mehr möglich. Toll Collect hatte kurz vor dem Mautstart Regelungen über die maximale Haftungsgrenzen sowie Prüffristen für Abrechnungen in den AGB geändert. Darauf hin hatten einige Transportunternehmer von ihrem Recht Gebrauch gemacht, gegen die geänderten AGB Widerspruch einzulegen. Die Zahl der betroffenen Unternehmen liege bei "unter 100", teilte Toll Collect mit. Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) hatte wegen der einseitigen Änderung der AGB Beschwerde beim Bundeskartellamt eingereicht. (diwi)
Toll Collect schickt renitenten Transportunternehmern die Kündigung
Unternehmer, die die kurzfristig geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Mautbetreibergesellschaft nicht akzeptieren wollen, müssen OBUs wieder ausbauen