Brüssel. Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments (EP) stimmte heute in Brüssel nach heftigen Kontroversen über den Nutzen eines EU-geregelten Sicherheitsmanagements für die Straßeninfrastruktur für eine Richtlinie mit Leitlinien-Charakter, die im Wesentlichen nur für das Transeuropäische Verkehrsnetz (TEN) gelten soll. Während die Sozialdemokraten für Rechtsverbindlichkeit eintraten, setzten die Christdemokraten/Konservativen mit Unterstützung der Grünen und Liberalen die unverbindliche Gesetzesvariante durch. Sie folgten damit ihrer Abgeordneten Renate Sommer (CDU), deren anderer Antrag auf Zurückweisung des gesamten Vorschlages der EU-Kommission ihnen aber zu weit ging. Trotzdem ist die nordrhein-westfälische Verkehrsexpertin zufrieden, „dass vom ursprünglichen Richtlinienvorschlag lediglich ein Skelett übrig blieb“. Die jetzige Regelung lasse den Staaten den nötigen Handlungsspielraum, um ihre „teilweise bereits existierenden, gut funktionierenden Verfahren“ zum Bau sicherer Straßen beizubehalten. Mit dem Votum wurde ein Kompromiss erreicht. Der Gesetzentwurf war vom Ausschuss im Juni vorigen Jahres abgelehnt, aber auf Antrag der Sozialdemokraten und Liberalen erneut auf die Tagesordnung gesetzt worden. Die Gegner blieben zunächst bei ihrer Ablehnung, weil sie einen Eingriff in die Kompetenzen der Länder befürchteten. Sie schwenkten dann aber in Abstimmung mit dem EU-Ministerrat zu einer lockeren Leitlinien-Gesetzesversion um. EP-Dossierexperte Helmuth Markov (Die Linke) und EU-Landverkehrsdirektor Enrico Pasquarelli hatten vergeblich darauf verwiesen, dass den Ländern mit Pflichtregeln keine Technik-Details vorgeschrieben würden, sondern nur eine Anleitung zum einheitlichen Handeln bei Planung, Bau, Betrieb und Unterhalt von Straßen gegeben werde. Nun muss das EP-Plenum die Position seines Fachausschusses prüfen. (dw)
Straßensicherheit: EP-Ausschuss will nur Leitlinien
Keine EU-weiten Vorschriften für Straßenbau: Breite Mehrheit der Abgeordneten lehnt verbindliche Regeln für mehr Straßensicherheit ab