München. Das Luftfahrtbundesamt (LBA) in Braunschweig duldet es nicht, dass ein Subunternehmer im Dienste eines Reglementierten Beauftragten seinerseits Tätigkeiten an einen Subunternehmer vergibt. Jede Ladung, die solcherart transportiert werde, sei als unsicher einzustufen. Jeder Reglementierte Beauftragte müsste sich demnach auch vom Unterauftragnehmer des Unterauftragnehmers eine schriftliche Sicherheitsbestätigung einholen. „Ich bezweifle, ob dies überhaupt rechtens wäre, schließlich hat der Spediteur zu dem Sub-Subunternehmer gar keine direkte geschäftliche Beziehung“, gibt von Helldorff zu bedenken. Es sei in der Praxis gang und gäbe dass beauftragte Dienstleister ihrerseits auch auf Externe zurückgriffen. Schon jetzt muss der Reglementierte Beauftragte nachweisen, dass beispielsweise ein von ihm eingesetzter Subunternehmer zumindest eine Sicherheitsschulung absolviert hat. In der Praxis bestätigt der Subunternehmer dies durch eine standardisierte „Unterauftragnehmerbestätigung“, die mit dem LBA abgestimmt ist. Die strengen Auflagen des LBA sorgen für Ärger bei den Spediteuren: „Ich persönlich könnte mir vorstellen, dass sich einige Spediteure ganz vom Konzept des Reglementierten Beauftragten verabschieden. Denn verantwortlich für die Sicherheit sind letztlich die Airlines, nicht die Spediteure“, stellt von Helldorff fest.
Spediteure verärgert über Vorgaben des Luftfahrtbundesamtes
Als „absolut praxisfremd“ bezeichnet Wolf-Dietrich von Helldorff, Vorsitzender des Fachausschusses Luftfracht im Deutschen Speditions- und Logistikverbande (DSLV), die Sicherheitsvorgaben der Behörden beim Einsatz von Sub-Subunternehmen.