Brüssel. Die EU-Kommission hat die Slowakei wegen einer diskriminierenden Vergabe ihres elektronischen Mautdienstes durch die Nationale Autobahngesellschaft gerügt. Sie forderte die Regierung in Bratislava auf, die Ausschreibung unter gleichberechtigter Einbeziehung aller Bewerber zu wiederholen und damit den Bestimmungen der EU-Richtlinie 2004/18 und des EG-Vertrages zu Grundsätzen der Gleichbehandlung zu entsprechen. Der slowakische Auftraggeber hatte drei Kandidaten vom Wettbewerb um den Maut-Auftrag ausgeschlossen und ihnen damit jede Chance auf den Erhalt des Zuschlages genommen. Mit ihrer Intervention leitete die Kommission die erste Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 226 des EG-Vertrages ein. Erhält sie innerhalb von zwei Monaten keine zufriedenstellende Antwort, kann eine zweite Stufe des Verfahrens mit einer Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) enden. (dw)
Slowakei mogelt bei Mautdienst-Vergabe
EU-Kommission fordert erneute Vergabe der elektronischen Maut