Sinfos hält Einzug in Allgemeine Verkaufsbedingungen

22.01.2004 14:28 Uhr

Die Düsseldorfer Schwarzkopf & Henkel GmbH hat als erstes Unternehmen die Nutzung des Stammdatenpoolanbieters Sinfos in den offiziellen allgemeinen Verkaufsbedingungen verankert.

Köln. So steht in den Verkaufsbedingungen für die Kunden im deutschen Lebensmittel- und Fachhandel die Passage: „Die vollständigen Artikelstammdaten incl. logistischer Daten, Gefahrgutangaben und Gültigkeitszeiträumen sind im Sinfos-Stammdatenpool ... hinterlegt und werden regelmäßig aktualisiert." Wir wollen den Handel damit auffordern, den zentralen Artikelstammdatenpool Sinfos stärker zu nutzen“, begründet Gerhard Schoenfeld, Leiter Supply Side Management und Administration bei Schwarzkopf & Henkel die Entscheidung. Durch die tagesaktuellen Artikelinformationen aus dem Sinfos-Pool könnten Handel und Hersteller ihre Prozessabläufe erheblich verbessern, so Schoenfeld. Über 70 Prozent des Umsatzes des Kosmetikherstellers werden über elektronische Bestellungen abgewickelt. In der täglichen Praxis der Bestell- & Lieferprozesse hat Schwarzkopf & Henkel zunehmend festgestellt, dass fehlerhafte, unvollständige oder veraltete Artikelinformationen die Versorgungskette empfindlichen stören. Zum Beispiel mussten LKWs immer wieder bei den Handelskunden unverständlich lange Wartezeiten in Kauf nehmen. „Beim Kunden lagen oft uralte Artikelstammdaten vor, die man irgendwann einmal aus unseren Preislisten erfasst hat. Zwischenzeitlich erfolgte Aktualisierungen unsererseits hat der Kunde nicht in sein System übernommen“, erläutert Schoenfeld die Ursachen. In der Konsequenz wurden so genannte Anbrüche (Versandeinheiten, Lagen, Paletten) bestellt, die im logistischen Prozess zu Mehraufwand auf beiden Seiten führten. Schwarzkopf & Henkel ist davon überzeugt, dass die vielfach noch genutzten Preislisten in der Praxis niemals so aktuell und vollständig sein können, wie ihre Artikelstammdaten im Sinfos-Pool.

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