Bern. Ab dem 1. Januar 2005 wird in der Schweiz die Promillegrenze von bisher 0,8 auf 0,5 gesenkt. Aber nicht nur wer eine Alkoholkonzentration von 0,5 oder mehr Promille im Blut hat darf sich nicht mehr ans Steuer setzen. Auch wer mit Rückständen von Drogen wie Cannabis, Heroin, Kokain, Morphin und einigen Designerdrogen wie Ecstasy im Blut erwischt wird, gilt ab diesem Datum als fahruntüchtig, wobei in diesem Fall die Höhe der Konzentration für die Bestrafung keine Rolle spielt. Erwischte werden mit einer Busse und/oder Haftstrafe rechnen müssen und werden – bei gutem Leumund und keinen weiteren Widerhandlungen – lediglich verwarnt. Wer jedoch gleichzeitig noch zu schnell fährt muss den Führerschein für einen Monat abgeben. Bei Werten ab 0,8 Promille wird der Führerschein für mindestens drei Monate eingezogen, und zusätzlich drohen Busse oder Gefängnis. Wichtig zu wissen ist auch, dass die Polizei inskünftig auch ohne einen konkreten Verdacht jederzeit Atemtests mit dem Röhrchen durchführen darf. Wer in der Schweiz auf den Strassen unterwegs ist muss also ab dem 1. Januar jederzeit damit rechnen, ins Röhrchen blasen zu müssen. (hrk)
Schweiz: "Blaufahrer" werden härter angefasst
Die Schweiz setzt Promillegrenze auf 0,5 herab – Harte Strafen auch für Fahrer mit anderen Drogen im Blut