Schwarz-rot plant Zugriff auf Mautdaten

04.08.2006 16:15 Uhr

Konzentrierter Vorstoß der Innenminister im zweiten Anlauf mit Erfolg: Mehrheit in Koalitionsfraktionen für Nutzung der Toll-Collect-Daten durch Polizei

Berlin. In der großen Koalition zeichnet sich Zustimmung zu einer Auswertung von Autobahnmautdaten zur Verbrechensbekämpfung ab. Nach Ansicht von Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) wird es in der Koalition keinen Widerstand gegen eine Gesetzesänderung geben, wenn deutlich werde, dass es nur um ein punktuelle Nutzung vorhandener Informationen gehe. SPD-Fraktionsvize Fritz Rudolf Körper signalisierte Zustimmung. Eine Datenweitergabe müsse aber sorgfältig geprüft und von einem Richter angeordnet werden. Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) befürwortete die Pläne grundsätzlich. Grüne und FDP lehnen den Vorstoß ab und sprechen von einem „Überwachungsstaat“. Die Bundesregierung will noch in diesem Jahr die gesetzliche Zweckbindung des Autobahnmautgesetzes aufheben. Derzeit dürfen die Daten nur zum Gebühreneinzug verwendet werden. Nach den Vorstellungen des Bundesinnenministeriums soll die Polizei die Daten künftig zur Verfolgung schwerer Straftaten nutzen dürfen. Der Gesetzentwurf ist nach Angaben des Innenministeriums derzeit in der Ressortabstimmung mit dem Justiz- und Verkehrsministerium. Der Widerstand aus den Fachministerien scheint gebrochen. Noch Ende 2005 hatte Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) ein ähnliches Ansinnen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) abgeblockt. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sagte, eine Umgestaltung des Mautsystems zu einem Fahndungsinstrument wäre mit dem Datenschutz nicht vereinbar. Wenn es bei der Gesetzesänderung aber um eine eng umgrenzte Datennutzung bei einer konkreten Ermittlung gehe, werde er sich dem nicht widersetzen. Der Vizevorsitzende der Gewerkschaft der Polizei Bernhard Witthaut sagte: „Bei besonders schweren Straftaten und in den Fällen, wo die Polizei für die Strafverfolgung persönliche Daten über die Telekommunikationsüberwachung ermitteln darf, muss es möglich sein, Zugriff auf Mautdaten zu haben.“ Damit dürfe jedoch kein Überwachungsraster verbunden sein. Für normale Straftaten und Ordnungswidrigkeiten solle die Regelung nicht gelten, betonte Witthaut. Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) wiederholte im „ZDF“ seine Forderungen und betonte, er wolle die Nutzung der Maut-Daten nur bei Schwerverbrechen einsetzen, keinesfalls aber bei Verkehrswidrigkeiten. (dpa/sb)

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