Scharfe Plädoyers zum Ende des Flughafenverfahrens

29.06.2009 10:22 Uhr
ddp
Lufthansa forderte in den Verhandlungen mehr Nachtflüge am Flughafen Frankfurt
©Foto: ddp

Entscheidung über Frankfurter Flughafenausbau erst am 21. August

Kassel. Mit scharfen Worten und schweren Vorwürfen ist nach vier Wochen die öffentliche Verhandlung um den Ausbau des Frankfurter Flughafens zu Ende gegangen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel erlebte am Freitag noch einmal acht Stunden Dauerplädoyers. Die Anwälte der elf Kläger – Kommunen, Unternehmen, der Naturschutzverband BUND und Privatleute – griffen das Land und den Flughafenbetreiber scharf an und warfen den Planern eklatante Versäumnisse und Ignoranz vor. Die Anwälte von Land und Flughafenbetreiber Fraport verteidigten Projekt und Planung. Letzter Punkt war am Freitag ein Antrag: Ein Klägeranwalt wollte die Verhandlung vertagen und später noch einmal fortsetzen. Ein Urteil wird am 21. August verkündet werden. Fraport will vier Milliarden Euro in eine vierte Start- und Landebahn und ein drittes Terminal stecken. Die neue Bahn soll im Herbst 2011 in Betrieb genommen werden. Bislang zählt der Flughafen jährlich gut 50 Millionen Fluggäste und arbeitet am Rand seiner Kapazität. Für das Jahr 2020 werden 88 Millionen Passagiere erwartet. Befürworter erhoffen sich 40 000 neue Arbeitsplätze. Ein „hohes Maß an Verlogenheit“ warf der Anwalt des Tanklagers Raunheim, eines der zwölf Musterkläger, den Planungsbehörden vor. „Es wurden falsche Daten veröffentlicht, die Informationen waren intransparent und unbrauchbar.“ Auch die Prozessführung sei „bemerkenswert“: „Die Kläger rennen gegen Mauern.“ Die Anwälte hatten in den vier Wochen des Verfahrens etwa 350 Beweisanträge gestellt. Fast alle wurden abgewiesen. Nach Worten der Vertreterin des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) würde der Ausbau „das Staatsziel Naturschutz in der hessischen Verfassung zur Floskel degradieren“. Die Planer hätten „die Zerstörung des Schutzgebietes Kelsterbacher Wald systematisch vorbereitet“. Es drohe der Verlust des wichtigsten Hirschkäfer-Gebiets Europas. „Das Grundrecht auf Leben, Gesundheit und körperliche Unversehrtheit wird verletzt, und zwar bei mir, bei meiner Familien und Hunderttausenden Menschen im Rhein-Main-Gebiet“, sagte der Anwohner Adolf Herlein. „Wir sind seit Generationen eine Sachsenhäuser Familie. Aber schlafen bei offenem Fenster wäre nach einem Ausbau unmöglich und die Nutzung unserer Terrasse wohl auch. Einen Erholungseffekt wird unser Garten nicht mehr haben“, sagte der 68-Jährige. Die Lufthansa gehört auch zu den Klägern, will aber die Zahl der 17 zugelassenen Nachtflüge erhöht wissen. „Allein die Lufthansa benötigt im Jahr 2020 etwa 23 Nachtflüge pro Nacht. Das ist etwas, was ein internationaler Flughafen bieten muss“, sagte der Anwalt der Fluggesellschaft. „Auch wir sehen ein besonderes Ruhebedürfnis in der Nacht, deshalb hat die Lufthansa ihre Nachtflüge auf ein Minimum reduziert. Aber es ist eben eine Mindestzahl, die einfach sein muss.“ Ein Nachtflugverbot würde Tausende von Arbeitsplätzen gefährden. Für den umstrittenen Ausbau des Frankfurter Flughafens gibt es nach Ansicht des Landes Hessen ein „hohes öffentliches Interesse“. „Um das klar zu machen: Hier geht es nicht um Gewinnmaximierung und Profit, wie von den Klägern hingestellt. Hier geht es um das öffentliche Interesse, den Luftverkehr ordentlich und sicher abzuwickeln“, sagte der Anwalt des Landes, Volker Gronefeld, am Freitag im Schlussplädoyer vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel. „Dieser Flughafen hat mehr als jeder andere in Deutschland eine Erschließungsfunktion für den Weltverkehr – gerade für die Unternehmen, die nicht jeden Tag in der Zeitung stehen.“ (dpa)

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