Packung gefährlicher Materialien muss ausführliche Warnhinweise zu unerwünschten Nebenwirkungen und Reaktionen aufweisen.
Schadensersatz: Unzureichende Warnung vor Rohrreinigungsmittel
Packung gefährlicher Materialien muss ausführliche Warnhinweise zu unerwünschten Nebenwirkungen und Reaktionen aufweisen.