Die neuen Regeln für die Lkw-Versandverfahren im europäischen Transitverkehr sind angenommen. Sie werden voraussichtlich ab 1. Juli nächsten Jahres angewendet. Auf Sitzungen der EU-Länderexperten am 18. und 19. September in Brüssel wurden die Neuerungen gebilligt, zu denen auch der Wegfall einer Pauschalbürgschaft gehört. Zugleich wurden Bestimmungen für die Gesamtbürgschaft geändert. Ob sie die Abgaben voll deckt, hat künftig der Spediteur zu prüfen. Für besonders vertrauenswürdige Teilnehmer können die Gebühren reduziert oder sogar gestrichen werden. Die neuen Bestimmungen betreffen das "gemeinschaftliche Versandverfahren" (gVV) der 15 EU-Länder innerhalb der Union und das "gemeinsame Versandverfahren" mit zusätzlich den EFTA-Ländern Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein sowie den Visegrad-Staaten Polen, Ungarn, Tschechei und Slowakei.
Regeln für Lkw-Versandverfahren stehen
Mitte nächsten Jahres sollen Transporte nach den neuen Modalitäten abgewickelt werden