. Die Reform der europäischen Versandsysteme für den Lkw-Transit ist abgeschlossen. Letzter Akt war die Annahme der EU-Verordnung 2787/2000 zur Änderung des EU-Zollkodexes samt Durchführungsbestimmungen. Die Neufassung erschien Ende 2000 im EG-Amtsblatt L 330. Während die Regeln für besonders betrugsgefährdete "sensible Güter" bereits ab 1. Januar gelten, sind die anderen Bestimmungen erst ab 1. Juli zu befolgen. Die Versandverfahren, die durch Steuer- und Zollkriminalität in die Krise geraten waren, sollen nun sicherer und effektiver funktionieren. Das betrifft das "gemeinschaftliche Versandverfahren" der 15 EU-Länder innerhalb der Union und das "gemeinsame Versandverfahren", dem außerdem die Schweiz, Norwegen, Island, Polen, Ungarn, die Tschechei und Slowakei angehören. In Zusammenarbeit mit den Zollverwaltungen dieser Länder hatte die EU-Kommission mit ihrem "Aktionsplan" von 1997 die Reform eingeleitet. Ihr technisches Herz ist das "Neue Computer-Transit-System" (NCTS). Es soll die Papierbürokratie auf ein elektronisches Informationsnetz umstellen, finanziert von der EU-Kommission im Rahmen ihres Programms "Zoll 2002". NCTS wird derzeit im Realbetrieb getestet. Bis Juli 2003 sollen alle 22 Teilnehmerländer angeschlossen sein. (vr/dw)
Reform der Lkw-Versandverfahren beendet
Seit Jahresbeginn neue Regeln für besonders betrugsgefährdete, "sensible" Güter