Bonn. Die Unternehmen hätten in den Jahren 2001 und 2002 ihre Preise für die Umzüge von US-Soldaten abgesprochen, teilte das Bundeskartellamt in Bonn mit. US-Kartellbehörden verhängten gegen die in den USA tätigen Generalunternehmen Bußgelder von mehr als zehn Millionen US-Dollar. Die Preisabsprachen der sechs mittelständischen Unternehmen hätten sich auf das Verpacken des privaten Umzuggutes und den Transport in ein Lagerhaus bezogen, teilte die Behörde weiter mit. Von dort aus wurde das Umzugsgut von anderen Dienstleistern auf dem Seeweg in die USA weitertransportiert. Für ihre Leistungen vereinbarten die Unternehmen nach Darstellung des Bundeskartellamtes einen Mindestpreis. Sie hätten sich gegenseitig verpflichtet, den von den Militärbehörden mit dem Umzug beauftragten Generalunternehmen kein niedrigeres Angebot zu unterbreiten. Die Bußgeldbescheide sind bereits teilweise rechtskräftig. Drei Unternehmen legten nach Angaben des Bundeskartellamtes beim Oberlandesgericht Düsseldorf Einspruch ein. Die Verfahren wurden nach entsprechenden Hinweisen 2002 eröffnet. Parallel dazu hatten die amerikanischen Kartellbehörden Ermittlungen gegen die in den USA tätigen Generalunternehmen geführt. Der Fall zeige die internationale Dimension von Kartellen und die Notwendigkeit einer verstärkten Kooperation mit Wettbewerbsbehörden auf internationaler Ebene, erklärte Kartellamtschef Ulf Böge.
Preisabsprachen: Bußgelder gegen Möbelspediteure
Wegen Preisabsprachen im US-Militärumzugsgeschäft hat das Bundeskartellamt gegen sechs deutsche Speditionsunternehmen Bußgelder von zusammen 2,4 Millionen Euro verhängt.