Erfreulich die Rücksendeformalitäten bei Quelle, Tchibo und Otto: Einfach den in der Lieferung beigelegten Aufkleber ausfüllen, aufs Paket kleben und den Gang zur Post in Angriff nehmen – Porto bezahlt Empfänger. Somit recht unkompliziert und bequem. Otto geht noch einen Serviceschritt weiter, und verspricht die Abholung der Pakete über den hauseigenen Kurierdienst Hermes. Wir telefonieren mit dem Kundenservice und vereinbaren einen Termin: "Bis 18 Uhr müssten Sie aber schon vor Ort sein", erklärt uns der Support. Das nehmen wir gerne in Kauf und organisieren die Abholung direkt aus der Redaktion – der geflügelte Otto-Bote holt von jeder beliebigen Adresse ab, verspricht der Versandhändler. Statt Überstunden zum Paketshop Aber: Wir machen Überstunden und warten vergeblich auf den Kurierdienst. Ein erneutes Telefonat mit dem Kundendienst am Folgetag hinterlässt Ratlosigkeit bei Kunde wie Anbieter. Und auch der Support legt uns schließlich Variante Nummer 2 ans Herz: Abgabe des Paketes bei einem der 4.000 Paketshops in Deutschland. Shop gesucht, gefunden, Ware abgegeben: Statt auf den Kurierdienst zu trauen, dauert die Prozedur hier nur Minuten. Amazon überrascht uns auch bei der Retourkutsche aufs Neue: Das Porto müssten wir zunächst vorstrecken, es würde uns aber "bei der Rücküberweisung erstattet", meint die Service-Stimme. Wir verzichten allerdings auf die Rücksendung. Die Filmmusik zum Kassenschlager "Amélie" – das einzige Produkt von dreien, das uns tatsächlich geliefert wurde – erfreut nun das Ohr des Redakteurs. Dafür schauten wir misstrauisch auf den Kontoauszug. Amazon.de hat im Moment des Kaufklicks den Warenwert vom Konto abgebucht: Am 18. Dezember 9,20 Euro für "Generation Golf" und 20,93 Euro für das Video "Chocolat". Zwei Tage später folgte der Buchungsvorgang für die Filmmusik zu "Amélie". Wir sind erstaunt ob des prompten Zahlvorganges, der Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) des E-Tailers verschafft Klarheit: "Der Kaufpreis wird sofort mit Bestellung fällig". Kaum geklickt und schon gebucht Mehr Zeit hingegen lässt sich Amazon dann bei der Rücküberweisung der stornierten, weil nicht gelieferten Bestellungen: Am 7. Januar verzeichnen wir insgesamt 30,13 Euro auf der Haben-Seite unseres Auszuges. Die Quelle AG ist da konservativer: Gezahlt haben wir per Nachnahme, erstattet bekommen wir unsere Warenwerte per Verrechnungsscheck. Nach dem Gang zum Postamt folgt nun also der Gang zur Hausbank. Glücklich, weil am unkompliziertesten, ist derjenige, der bei Tchibo und Otto bestellen durfte. Die Bezahloption per Rechnung haben wir erst gar nicht wahrgenommen, sondern auch hier die bestellten Waren umgehend an die Versandhäuser zurück geschickt. Nichts bezahlt, auf nichts gewartet. Weiter zu Onlinehändler im Test (Teil 4): Usability - Der K(r)ampf ums gute Design Onlinehändler im Test (Teil 1): Schöne Bescherung Onlinehändler im Test (Teil 2): Flanieren per Mausklick
Onlinehändler im Test: Retourkutsche
Onlineversandhandel im Test von <i>LOGISTIK</i> inside: Statt die Kassen-Schlangen in deutschen Kaufhäusern zu verlängern, erlag die Redaktion den Weihnachtsversprechungen des Onlinehandels. "Rechtzeitig zum Fest geliefert", hieß es bei den Anbietern. Wir haben den Test gemacht.