Der Kläger war auf einer Landstraße einem Fuchs ausgewichen und hatte dadurch einen Unfall erlitten. Seine Vollkaskoversicherung verklagte er auf Ersatz des Schadens am Wagen. Das Gericht wies die Klage ab, da der Kläger grob fahrlässig gehandelt habe. Eine Kollision mit einem Fuchs stelle weder für Fahrer noch Auto eine bedeutende Gefahr dar. Sachverhalt und Details zu dieser Entscheidung finden Sie in der Verkehrs-Rundschau 17/04.
OLG Koblenz: Fuchs kostet den Versicherungsschutz
Das Ausweichen vor einem Fuchs auf einer Landstraße ist grob fahrlässig