Die Kollision zweier Lkw, bei dem erheblicher Sachschaden entstanden war, bildete den Auftakt für den vorliegenden Rechtstreit. Der beklagte Fahrer war mit überhöhter Geschwindigkeit in eine Rechtskurve eingefahren, hatte dann jedoch stark abgebremst, als er den entgegenkommenden Lkw des Klägers bemerkte. Dieses Fahrmanöver hatte dazu geführt, dass der Anhänger des Beklagten ausbrach und mit dem Lastzug des Klägers zusammenstieß. Vor Gericht musste sich der beklagte Fahrer deutliche Worte gefallen lassen. So hätte er eigentlich mit den Fahreigenschaften eines Lkw soweit vertraut sein müssen, dass er die beim Bremsmanöver entstandene erhebliche Gefährdung der Fahrzeugstabilität hätte erkennen können. Auch dass der Sattelzug mit einem Bremskraftregler ausgestattet ist, konnte ihn nicht entlasten. Denn mit diesem Vorgänger des ABS-Systems kann ein Gespann bekanntlich nicht in seiner Fahrlinie stabilisiert werden. Den Beklagten traf somit die volle Schuld am Ausbrechen des Anhängers und der Kollision. Dagegen spielte es bei der Unfallverursachung keine Rolle mehr, dass auch der klägerische Lkw zu schnell unterwegs gewesen war. Oberlandesgericht Hamm 14. Januar 2003 Aktenzeichen: 9 U 120/02
OLG Hamm: Volle Haftung trotz Bremskraftregler
LKW-Fahrer kann sich bei Bremsmanöver mit überhöhter Gechwindigkeit nicht auf einen Bremskraftregler verlassen