Ein Autovermieter, der sich bei Unfallschäden von seinen Kunden die Ansprüche auf Ersatz von Mietwagenkosten zur Sicherheit abtreten lässt, verstößt gegen das Rechtsberatungsgesetz, wenn er bei der Abwicklung der Forderung rechtliche Hinweise an den Geschädigten erteilt. (cp) Oberlandesgericht Hamm 22. Februar 2001 Aktenzeichen: 4 U 143/00
OLG Hamm: Unzulässige Rechtsberatung
Autovermieter verstößt gegen Rechtsberatungsgesetz (Oberlandesgericht Hamm, 22. Februar 2001, Aktenzeichen: 4 U 143/00)