Wien. Online-Frachtbörsen gewinnen in Österreich wegen der hohen Spritpreise zunehmend an Bedeutung. Neue Anbieter kommen auf den Markt, vor allem im Bereich der Paketmitnahme gibt es in Österreich neue Konzepte. Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) begrüßt grundsätzlich neue Ideen im Transportbereich, mahnt aber zur Vorsicht: Bei der Vergabe von Transportaufträgen sollte man sich den Anbieter genau ansehen, ob dieser auch die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllt.
„Wer gewerbsmäßig Güter mit Fahrzeugen, deren höchst zulässiges Gesamtgewicht insgesamt 3.5 Tonnen nicht übersteigt, befördert, ist Kleintransporteur und unterliegt somit entsprechenden rechtlichen Bestimmungen“, betont Albert Moder, stellvertretender Fachverbandsobmann des Güterbeförderungsgewerbes in der WKÖ.
Auch wenn manche Frachtenbörsen auf private Fahrten abstellen, ist die rechtliche Abgrenzung oft nicht eindeutig, mahnt auch Reinhard Fischer, Obmann der Wiener Fachgruppe der Kleintransporteure, zur Vorsicht. Fischer weist darauf hin, dass sich die privaten Fahrer bewusst sein müssen, dass für die Mitnahme einer Sendung eine Gewerbeberechtigung notwendig sein könnte und empfiehlt eine rechtliche Abklärung vor dem Transport. (mf)